Im Kanton St.Gallen können sich 12- bis 15-Jährige ab sofort unter www.wir-impfen.ch für eine Impfung in einem Impfzentrum registrieren. Die ersten Impftermine werden ab morgen Mittwoch je nach Verfügbarkeit vergeben.
Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren werden mit dem einzigen für diese Altersgruppe zugelassenen Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft. Weil aktuell nur wenige Impfdosen von diesem Impfstoff an die Kantone geliefert werden, können im Juli und August erst beschränkt Impftermine für 12- bis 15-Jährige angeboten werden. Die ersten Impftermine werden ab morgen Mittwoch vergeben. Auch 12- bis 15-Jährige brauchen zwei Impfungen. Die zweite Impfung wird rund vier Wochen nach der Erstimpfung erfolgen.
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfehlen die Covid-19-Impfung Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren, um sich vor einer Infektion zu schützen. Die Impfempfehlung richtet sich besonders an Jugendliche, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark beeinträchtigt sind und möglichst jede zusätzliche Infektion verhindern möchten. Wertvoll ist eine Impfung zudem für alle Jugendlichen, die mit einer Person mit einem geschwächten Immunsystem zusammenleben.
Ein schwerer Krankheitsverlauf bei einer Ansteckung mit Covid-19 ist bei gesunden Kindern und Jugendlichen sehr selten. Daher ist es besonders bei dieser Gruppe sehr wichtig, den individuellen Nutzen einer Impfung gegen die individuellen Risiken abzuwägen. Der Nutzen ist Schutz vor milden oder sehr selten schweren Erkrankungen und Verhinderung von Isolation, Quarantäne. Auch der Schutz von immunsupprimierten Menschen im engen Umfeld kann durch eine Impfung erreicht werden. Aufgrund der bisherigen Zahl geimpfter Kinder und Jugendlichen kann aber noch nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die Impfung schwere unerwünschte Nebenwirkungen auslöst. Es gilt auch zu überlegen, ob man sich jetzt oder erst später impfen lässt, wenn mehr Daten verfügbar sind.
Gemäss Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) können urteilsfähige Minderjährige selber entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen. Die 12- bis 15-Jährigen müssen bei der Anmeldung bestätigen, dass sie die Vor- und Nachteile der Impfung gegen das Coronavirus mit ihren Eltern oder einer medizinischen Fachperson vor der Anmeldung besprochen haben und die Impfung ausdrücklich wünschen. Auf eine zusätzliche schriftliche Einwilligung der Eltern wird verzichtet.
Für die Impfung ist eine Begleitung der Kinder und Jugendlichen grundsätzlich erwünscht, aber nicht obligatorisch
Auf www.sg-impft.ch werden die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Impfung in kurzen Videoclips einfach und verständlich beantwortet Die Antworten werden regelmässig dem aktuell verfügbaren Wissenstand angepasst.
Anmeldung unter: www.wir-impfen.ch