Der Kanton St.Gallen ist seit 1998 Mitglied der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Dieses Konkordat wurde vollständig revidiert und am 15. November 2019 verabschiedet. Damit der Kanton St.Gallen dem neuen Konkordat beitreten kann, müssen die Beitritts- und Vollzugsbestimmungen angepasst werden. Die Regierung schickt Bericht und Entwürfe bis am 31. August 2021 in die Vernehmlassung.
Stellungnahmen sind bis spätestens Dienstag, 31. August 2021, in elektronischer Form direkt an das Generalsekretariat des Finanzdepartementes (gs.fdgs@sg.ch) zu richten.