Die Rechtspflegekommission und ihre Subkommissionen haben im Laufe des Amtsjahres 2020/2021 verschiedene St.Galler Justizbehörden zum Umgang mit der Corona-Pandemie befragt und sich so einen breiten Überblick über das Krisenmanagement der Justizbehörden verschafft.
Für ihre Berichterstattung besuchten die Mitglieder der Rechtspflegekommission das Kreisgericht Rorschach, das kantonale Untersuchungsgefängnis Klosterhof, das Gefängnis St.Gallen und das Jugendheim Platanenhof. Zu einer Aussprache eingeladen wurden die Präsidenten des Kantons- und Verwaltungsgerichts, die Präsidentin des Versicherungsgerichts, ein langjähriger Richter der Verwaltungsrekurskommission, der Leiter der Jugendanwaltschaft, der Leiter des Untersuchungsamts St.Gallen und der Direktor des Massnahmenzentrums Bitzi. Zudem wurden die Leiterin des Amts für Justizvollzug und die Leiterin der Bewährungshilfe schriftlich befragt. Die Rechtspflegekommission wollte wissen: Wie haben sich die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie personell und organisatorisch ausgewirkt? Wurde insoweit Handlungsbedarf festgestellt? Wie haben die Dienststellen die Krise bisher gemeistert?
Sachgerechter Umgang mit Corona-Situation bei allen Stellen
Der Umgang mit der Pandemie und der Auftrag, die Funktionsfähigkeit der eigenen Abteilung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Mitarbeitende und Kunden zu schützen, bedeuteten für alle Justizbehörden eine grosse Herausforderung. Erschwerend hinzu kommt die ständig wechselnde Situation und Gefährdungslage. Die Rechtspflegekommission hat festgestellt, dass der Umgang mit der Corona-Situation bei allen befragten und besuchten Stellen sachgerecht war und ist. Alle haben den Betrieb durchgehend aufrechterhalten und die Corona-Krise individuell und orientiert an den Bedürfnissen ihrer Stelle gut gemeistert.
Die Gerichte haben auf der Grundlage eines Schutzkonzepts des Kantonsgerichts je nach den individuellen Gegebenheiten vor Ort Verhandlungen in grössere Räume verlegt, Besucherzahlen beschränkt und Urteilsberatungen in Fällen ohne mündliche Verhandlung teilweise per Skype-Telefonkonferenz abgehalten.
Strafvollzug ausserordentlich gefordert
Das Amt für Justizvollzug im Sicherheits- und Justizdepartement hat festgestellt, dass die vorhandenen Pandemiekonzepte für eine Pandemie dieser Grösse nur beschränkt funktionierten. Vieles musste daher teilweise rollend angepasst werden. Seit Beginn der zweiten Welle im Herbst 2020 findet auf Leitungsebene ein wöchentlicher Austausch statt. Wo möglich und sinnvoll, werden Fragestellungen gemeinsam gelöst.
Im Strafvollzug wurden die Pandemiemassnahmen beziehungsweise Einschränkungen, gestützt auf die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation zu Covid-19 und die Empfehlungen des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats, möglichst einheitlich geregelt. So waren im Frühling 2020 in sämtlichen kantonalen Vollzugseinrichtungen und Gefängnissen grundsätzliche keine Besuche mehr zugelassen und Ausgänge und Urlaube von Insassen wurden gestoppt. Als Ausgleich durften Insassen mit ihren Angehörigen vermehrt via Skype telefonieren, wodurch die fehlende räumliche Nähe teilweise kompensiert werden konnte.
Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft sind zusätzlich dadurch gefordert, dass die sich ständig wechselnde Gefährdungslage zu rasch wechselnden Rechtsgrundlagen und Straftatbeständen führt, die sie als Strafverfolgungsbehörden zeitnah umsetzen müssen.
Homeoffice als digitale Herausforderung
Mit Blick auf die Mitarbeitenden der Justizbehörden hat die Pandemie die Bedeutung der Diskussionen rund um die Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung für die Justiz nochmals verstärkt. Nicht alle Stellen waren zu Beginn der Pandemie technisch fürs Homeoffice gerüstet. Das wurde, wo erforderlich, aber pragmatisch und zeitgerecht behoben. Mitarbeitende aus den Risikogruppen mit Personenkontakt (z.B. im Strafvollzug oder Jugendheim Platanenhof) konnten zum Teil über Wochen nicht mehr eingesetzt werden, was durch Mehrarbeit des jeweiligen Teams aufgefangen wurde. Die Mitarbeitenden vor Ort und im Homeoffice leisten einen vorbildlichen Einsatz.
Der Kantonsrat berät den Bericht der Rechtspflegekommission in der kommenden Junisession. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 82.21.02 zu finden.