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Publiziert am 12.05.2021 09:00 im Bereich Allgemein
Besuch

Die Fallzahlen und die Hospitalisationsraten sind im Vergleich zum letzten Herbst niedrig. Die Regierung hebt darum das kantonale Besuchsverbot in Spitälern, psychiatrischen Kliniken und Reha-Kliniken per Ende Mai 2021 auf. Somit können ab Dienstag, 1. Juni 2021, Patientinnen und Patienten wieder besucht werden. Die Hygiene- und Distanzregeln bleiben weiterhin zentral.

Die Verantwortung für die Besuchsregelung fällt ab dem 1. Juni 2021 wieder in die Kompetenz der Spitäler und Kliniken. Das heisst, dass diese Institutionen gestützt auf ihr Hausrecht eigene Besuchsregelungen oder ein Besuchsverbot für ihre Institution erlassen können, sollte es die betriebliche Situation nötig machen. So kann beispielsweise ein Spital, das durch die Betreuung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten gefordert ist, die Besuchsregelungen einschränken, damit der Spitalbetrieb durch Besucherinnen und Besucher nicht zusätzlich belastet wird.

Die Regierung hatte das Besuchsverbot an Spitälern und Kliniken Ende Oktober 2020 aufgrund der damaligen epidemiologischen Lage erlassen. Es diente dem Schutz der Patientinnen und Patienten und des Gesundheitspersonals. Seit dem letzten November durften Patientinnen und Patienten keinen Besuch mehr empfangen. Auch Treffen in Gemeinschaftsräumen wie einer Cafeteria, der Spitalkapelle oder auf dem Spitalareal waren untersagt. Besuche waren nur in Ausnahmesituationen möglich.