Für die kantonale Teststrategie hat der Kanton St.Gallen ein eigenes Testmodell entwickelt. Seit Anfang April haben sich 386 Firmen und Betriebe für die Testungen angemeldet. Zum aktuellen Zeitpunkt werden jede Woche in rund 800 Pools 8000 Personen getestet. Die Positivitätsrate liegt bei 1,5 Prozent der Pools. Die Betriebstestungen erhalten mit dem Bundesratsentscheid zur Lockerung der Homeofficepflicht zusätzliche Bedeutung.
Das repetitive Testen in Firmen und Betrieben ist ein wichtiger Pfeiler in der Teststrategie des Bundes. Die St.Galler Teststrategie ist in enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Labormedizin entwickelt worden. Für die Teilnahme am kantonalen Testen müssen sich die Betriebe und Firmen über die Internetseite des Kantons zum Testen anmelden. Pro Betrieb wird eine Schlüsselperson definiert, die für das Testen verantwortlich ist. Zudem koordiniert sie die betriebsinterne Verteilung und Einsammlung von Proben. Die Testungen in den Firmen und Betrieben werden wöchentlich durchgeführt.
Die Testungen werden als gepoolte Speichel-PCR durchgeführt. Jeweils 10 Speichelproben werden in einer Sammelprobe zusammengefasst. Diese werden anschliessend im Zentrum für Labormedizin in St. Gallen untersucht. Das Pooling erfolgt zentral an einer kantonalen Poolingstelle unter der Leitung des Zentrums für Labormedizin. Der Transport der Testkits zu den Firmen sowie der Proben zur zentralen Poolingstelle und im Anschluss ins Zentrum für Labormedizin erfolgt über Logistikpartner.
Für die Koordination der Betriebstestungen im Kanton St.Gallen wurde eine externe Firma beauftragt. Diese ist für die Koordination der verschiedenen Partner (Logistik, Poolingstelle, Labor) sowie die Anmeldung der Betriebe und die Ausarbeitung von Prozessen der Partner zuständig.
Die Resultate stehen in der Regel innerhalb von 24 Stunden (bis zum Mittag des Folgetages) bereit und können mit dem QR-Code abgerufen werden. Bei Nachtestung der Einzelproben sind die Resultate in der Regel innert weiteren 24 Stunden bereit.
Kantonale Lösung ermöglich stete Prozessoptimierung
Der Testprozess wird fortlaufend optimiert. Nachdem in einer ersten Phase Personen aus einem positiven Pool einen individuellen PCR-Nasen-Rachenabstrich in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum durchführen mussten, wird seit dem 25. Mai das System der Rückstellproben zur Verfügung gestellt. Dabei werden die positiven Pools direkt aufgelöst und die positiven Personen einzeln identifiziert. Das Contact-Tracing-Team wird nur bei positiven Einzelproben aktiv.
Verantwortung für Umsetzung der Erleichterungen auch bei der Firmenleitung
Der Bundesrat gewährt Firmen und Betrieben, die ihren Mitarbeitenden das repetitive Testen anbieten, Erleichterungen bei der Kontaktquarantäne und bei der Homeoffice-Pflicht. Im Kanton St.Gallen sind alle Mitarbeitenden von Firmen und Betrieben, die regelmässige Testungen anbieten, am Arbeitsplatz von der Kontaktquarantäne befreit. Im Privatumfeld müssen allfällige Quarantänevorgaben des Contact Tracing weiterhin eingehalten werden. Die Frage, ob und falls ja, welche Mitarbeitenden nicht mehr im Homeoffice tätig sind, entscheiden die Leistungen der testenden Firmen und Betriebe eigenverantwortlich.
Auch Lager und Hochschulen können vom System profitieren
Im Kanton St.Gallen können auch Schulen und andere Lagerveranstalter, die in der Vorbereitung eines Lagers sind, vom Konzept der Betriebstestungen profitieren. Die Testung beinhaltet drei Testgänge, die vor und nach dem Lager durchgeführt werden.
Hochschulen, die gemäss Vorgaben des Bundes vollen Präsenzunterricht nur bei Sicherstellung des repetitiven Testens aufnehmen dürfen, können sich ebenfalls dem System anschliessen.