Der Kantonsrat tagte am 19. und 20. April 2021 in der Olma-Halle 2021. Dies sind alle Beschlüsse aus der Aprilsession.
Beschlüsse vom Dienstag, 20. April 2021
- Der Kantonsratspräsident beendet die Aprilsession.
- Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau (36.20.02). Es geht um den Ersatz der 100-jährigen Brücke Luteren Ennetbühl in Nesslau und um die Gewährleistung der sicheren Verkehrsführung zwischen Nesslau und der Schwägalp für den Strassenverkehr. Der Erlass unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.
- Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensraum (Jagdgesetz) [Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid –gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»] (22.20.10). Wird die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» nicht zurückgezogen, unterstehen sowohl die Gesetzesinitiative als auch der soeben erlassene Gegenvorschlag der obligatorischen Volksabstimmung. Wird die Gesetzesinitiative hingegen innert sieben Tagen zurückgezogen, untersteht der IV. Nachtrag zum Jagdgesetz lediglich dem fakultativen Gesetzesreferendum.
- Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung das Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich (22.21.03). Es geht um die Überführung der dringlichen Verordnung für die Unterstützungsmassnahmen für Kulturunternehmen und –schaffende in eine gesetzliche Grundlage. Der Erlass unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum und dem fakultativen Gesetzesreferendum.
- Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz (22.20.09). Es geht um die Umsetzung von Änderungen des Bundesrechtsaus dem Too-big-to-fail-Regime. Die Vorlage beinhaltet zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die vollelektronische Einreichung der Steuererklärung. Der Erlass untersteht dem fakultativen Gesetzesreferendum.
- Der Kantonsrat berät drei dringlich erklärte Vorstösse:
- Der Kantonsrat tritt auf die dringlich erklärte Motion «Freiwillige, flächendeckende Antikörpertests zur Ermittlung der Herdenimmunität» (42.21.07) nicht ein. Er folgt damit dem Antrag der Regierung.
- Der Kantonsrat tritt auf die dringlich erklärte Motion «Das Versprechen einhalten – mehr Mittel für die ordentliche IPV einsetzen» (42.21.08) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
- Der Kantonsrat erledigt die für dringlich erklärte Interpellation «Spitalstrategie: Was kommt noch?» (51.21.35).
- Der Kantonsrat berät parlamentarische Vorstösse im Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes.
- Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Optimierungen im Bevölkerungsschutzgesetz aufgrund von Covid-19-Epidemie» (42.20.18) ein. Er lehnt den Antrag der Regierung aufgeänderten Wortlaut ab und heisst die Motion gut.
- Erste Lesung des XXIV. Nachtrags zum Volksschulgesetz (22.21.01). Es geht um die Gewährleistung von ausreichenden Plätzen für verfügte Sonderschulbesuche. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Er berät die Aufträge der vorberatenden Kommission. Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der eine Prüfung vorsieht, ob sich eine Kostenbeteiligung durch den Kanton positiv auf die Separationsquote und die Gesamtkosten auswirkt. Er lehnt einen Auftrag ab, der vorsah, zu prüfen, ob das Anreizsystem des Personalpools auch auf die Sonderschulung angewendet werden kann.
- Der Kantonsrat berät parlamentarische Vorstösse im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums.
- Der Kantonsrat berät die Interpellation «Offenes Mikrofon für Kantonsrätinnen» (51.21.19).
- Der Kantonsrat berät die Motion «Beobachterstatus in Kommissionen für Gruppen ab fünf Personen» (42.20.14). Er wandelt die Motion «Beobachterstatus in Kommissionen für Gruppen ab fünf Personen» (42.20.14) in ein Postulat mit geändertem Wortlaut um und folgt damit dem Antrag des Präsidiums, das vorgeschlagen hatte, sich im Bericht Mitte Amtsdauer vertieft mit der Frage zu befassen. Der Kantonsrat lehnt einen ergänzenden Antrag ab, der vorsah, im Sinne einer Übergangsregelung das Präsidium einzuladen, zu veranlassen, dass die oder der Vorsitzende der GLP-Gruppe für den Rest der Amtsdauer 2020/2024 mit den Einladungen und Protokollen der ständigen und der vorberatenden Kommissionen bedient werden.» Der Kantonsrat heisst das Postulat gut.
- Der Kantonsrat erledigt sechzehn Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Baudepartementes:
- Corona und Gewässer-Renaturierung (51.20.29);
- Corona-Krise befördert das Velofahren (51.20.33);
- Rhesi: Weitere Abklärungen nötig (51.20.35);
- Strassenränder: natürlich, bunt und artenreich (51.20.48);
- Eine Verstärkung des Verkehrschaos rund um Uzwil ist vorprogrammiert, der Arbeits- und Lebensraum Uzwil wird weiter ignoriert (51.20.52);
- Radweg «Klosterstich»: eine wichtige Verbindung in der Region (51.20.53);
- Mobilfunk 5G – Auswirkungen des Berichts «Mobilfunk und Strahlung» (51.20.56);
- Solarpower statt Betonmauer (51.20.58);
- Die Lage ist ernst: St.Galler Gewässer in schlechtem Zustand (51.20.62);
- Verlängerung Seeuferweg von Mols nach Walenstadt (51.20.66);
- Strandweg – Sicherheitsrisiko für Velofahrer (51.20.71);
- Mehr Planungsfreiheit bei zentralen Holzfeuerungsanlagen (51.20.76);
- Gesundheitsschädigende «Rauchfahne» über dem Seeztal (51.20.77);
- Haltestellen als separate Busbuchten – bestehen Umsetzungsprobleme? (51.20.79);
- Wie wirksam sind die Pufferstreifenkontrollen? (51.20.91);
- Faire SAK-Einspeisevergütungen für Solarstrom – damit der Energiestrategie die Sonne scheint (51.20.95).
- Der Kantonsrat heisst das Standesbegehren «Holzenergienutzung in der Landwirtschaftszone wirklich eine Chance geben» (41.21.01) gut. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt.
- Der Kantonsrat berät parlamentarische Vorstösse im Zuständigkeitsbereich des Baudepartementes.
- Der Kantonsrat erledigt vier Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern:
- Coronabedingte Mehrkosten in Leistungsvereinbarung 2021 berücksichtigen (51.20.94);
- Aufstockung des Pflegepersonals in Alters- und Pflegeheimen (51.20.93);
- Pseudo-Praktika in Kindertagesstätten: Wie präsentiert sich die Situation im Kanton? (51.20.63);
- Verbesserung der Transparenz in der Sozialhilfe-Statistik (51.20.61).
- Der Kantonsrat heisst das Postulat «Innerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger klären» (43.20.05) gut. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
- Der Kantonsrat berät parlamentarische Vorstösse im Zuständigkeitsbereich des Departements des Innern.
- Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil (38.20.02). Es geht um die dritte Bauetappe für den Hof zu Wil, die von der Stiftung Hof zu Wil, der Stadt Wil und dem Kanton finanziert werden soll.
- Der Kantonsrat berät in erster Lesung den Kantonsratsbeschluss über den Umbau des Knotens Augarten der Kantonsstrasse Nr. 38 in Uzwil (36.20.03). Es geht um die verkehrstechnische Verbesserung des stark belasteten Knotens Augarten. Ein Ordnungantrag auf Schluss der Eintretensdiskussion wurde abgelehnt. Einem Antrag auf Nichteintreten wurde zugestimmt, das Geschäft ist erledigt.
- Die zweite Lesung des Gesetzes über die Umsetzung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich (22.21.03) verläuft diskussionslos. Es geht um die Überführung der dringlichen Verordnung für die Unterstützungsmassnahmen für Kulturunternehmen und -schaffende in eine gesetzliche Grundlage.
- Der Kantonsrat lehnt die Dringlichkeit der folgenden Interpellation ab:
- Positiver Rechnungsabschluss 2020 und unsichere Konjunkturprognose: Unterstützt die Regierung ein Sparpaket-Moratorium? (51.21.37). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit.
- Der Kantonsrat erklärt folgende Interpellation für dringlich:
- Spitalstrategie: Was kommt noch? (51.21.35). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- Der Kantonsrat erklärt folgende Motionen für dringlich
- Freiwillige, flächendeckende Antikörpertests zur Ermittlung der Herdenimmunität (42.21.07). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- Das Versprechen einhalten – mehr Mittel für die ordentliche IPV einsetzen (42.21.08). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit von zwei Motionen und zwei Interpellationen.
- Das Präsidium des Kantonsrates hat die folgenden vorberatenden Kommissionen bestellt:
- XI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.21.04); Kommissionspräsident Sascha Schmid-Grabs (SVP-Fraktion)
- Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.21.02); Kommissionspräsident Christof Hartmann-Walenstadt (SVP-Fraktion).
- Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet den zweiten Sitzungstag. Die Session wird heute abgeschlossen.
Beschlüsse vom Montag, 19. April 2021
- Der Kantonsratspräsident beendet den ersten Sessionstag. Der Sessionsdienstag beginnt um 08.30 Uhr.
- Der Kantonsrat heisst die Motion «Papierloser Ratsbetrieb» (42.20.11) mit geändertem Wortlaut gut. Das Präsidium möchte den papierlosen Ratsbetrieb nach der Rückkehr in den Kantonsratssaal beibehalten und mit dem Bericht Mitte Amtsdauer die Rechtsgrundlagen für die dauerhafte Umstellung auf den elektronischen Ratsbetrieb schaffen. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag des Präsidiums.
- Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom «Berichterstattung 2021 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Bewältigung der «Corona-Krise»)» (82.21.03).
- Erste Lesung des Gesetzes über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich (22.21.03). Es geht um die Überführung der dringlichen Verordnung für die Unterstützungsmassnahmen für Kulturunternehmen und -schaffende in eine gesetzliche Grundlage.
- Der Kantonsrat stimmt einem Auftrag der vorberatenden Kommission zu, der eine Entschädigung für den finanziellen Schaden der Stiftsbibliothek St.Gallen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vorsieht. Der Auftrag wurde von der Regierung nicht bestritten.
- Ein Antrag, der einen Verzicht auf die Deckelung der Transformationsbeiträge und damit Festhalten am Entwurf der Regierung fordert, wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der vorberatenden Kommission, der eine betragsmässige Grenze für Transformationsbeiträge vorsieht.
- Der Kantonsrat lehnt die Anträge der Regierung ab, eine unterschiedlich hohe finanzielle Entschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende vorzusehen. Er folgt hierzu den Anträgen der vorberatenden Kommission.
- Der Kantonsrat genehmigt die Wahl zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Spitalverbunde für den Rest der Amtsdauer 2020/2024
- Ute Buschmann Truffer, Luzern;
- Andreas Kappeler, Aarau Rohr;
- Stefan Kuhn, St.Gallen.
- Der Kantonsrat berät in zweiter Lesung den Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau (36.20.02). Es geht um den Ersatz der 100-jährigen Brücke Luteren Ennetbühl in Nesslau und um die Gewährleistung der sicheren Verkehrsführung zwischen Nesslau und der Schwägalp für den Strassenverkehr. Ein Rückweisungsantrag, der vorsieht, die Vorlage unter Berücksichtigung der festgestellten Schutzwürdigkeit der Brücke Luteren Ennetbühl zu überarbeiten und die überarbeitete Vorlage dem Kantonsrat so rasch als möglich zuzuleiten, wurde abgelehnt.
- Der Kantonsrat berät in zweiter Lesung den IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensraum (Jagdgesetz) [Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»] (22.20.10). Es geht um den Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere».
- Einem Antrag, der dieselben Übergangsfristen für andere dauerhaft nicht mehr benötigte Zäune wie für Stacheldrahtzäune vorsieht, wurde zugestimmt (Art. 77).
- Einem Antrag, welcher die Aufbau- und Rückbaufrist von Weidenetzten in den Strafbestimmungen nachvollzieht, wurde zugestimmt (Art. 65 Abs. 1 Bst. k).
- Einem Antrag, welcher den Verzicht der Bewilligungspflicht für Stacheldraht in den Strafbestimmungen nachvollzieht, wurde zugestimmt (Art. 65 Abs. 1 Bst. i).
- Einem Antrag, welcher die Strafbestimmungen zum Verbot von Stacheldraht ausserhalb der Sömmerungszeit konkretisiert, wurde zugestimmt (Art. 65 Abs. 1 Bst. hbis).
- Einem Antrag, welcher den Verzicht auf eine Bewilligungspflicht für Stacheldraht vorsieht, wurde zugestimmt (Art. 65 Abs. 1 Bst. h).
- Einem Antrag, der die Aufbau- und Rückbaufrist von Weidenetzten präzisiert, wurde zugestimmt (Art. 41octies Bst. b).
- Ein Antrag der Stacheldraht im Sömmerungsgebiet nur für Einzäunung oder Sicherung von Rindviehweiden erlaubt, wurde zugestimmt (Art. Art. 41septies).
- Ein Antrag auf Rückkommen zu Art. Art. 41septies, Art. 41octies, Art. 65 und Art. 77 wurde angenommen.
- Einem Antrag, der dieselben Übergangsfristen für andere dauerhaft nicht mehr benötigte Zäune wie für Stacheldrahtzäune vorsieht, wurde zugestimmt (Art. 77).
- Der Kantonsrat wählt Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher des Finanzdepartementes, zum Regierungspräsidenten der Amtsdauer 2021/2022.
- Die zweite Lesung des XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz (22.20.09) verläuft diskussionslos. Es geht um die Umsetzung von Änderungen des Bundesrechtsaus dem too-big-to-fail-Regime. Die Vorlage beinhaltet zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die vollelektronische Einreichung der Steuererklärung.
- Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
- XI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.21.04)
- Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.21.02).
- Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet die Aprilsession 2021.