Dem Kanton St.Gallen ist ein Durchbruch bei abgewiesenen tibetischen Asylsuchenden gelungen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten und sich gut integriert haben. Das Staatssekretariat für Migration hat der Aufenthaltsbewilligung für drei Tibeter im Kanton St.Gallen zugestimmt, nachdem diese ihre Papiere und Identität offenlegten.
Im Oktober 2018 startete das Migrationsamt des Kantons St.Gallen im Auftrag von Regierungsrat Fredy Fässler, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes, das Projekt «Humanitäre Aktion». Bei dieser sind rund 50 abgewiesene Asylsuchende verschiedenster Nationalitäten angeschrieben worden, die sich seit rund zehn Jahren in der Schweiz aufhalten, während dieser Zeit straflos geblieben sind und sich in sprachlicher und sozialer Hinsicht integriert haben. Um von der «Humanitären Aktion» profitieren zu können und eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, mussten die Ausländerinnen und Ausländer auch ihre Identität mit Ausweispapieren offenlegen.
Für die rund ein Dutzend angeschriebenen Tibeterinnen und Tibeter präsentierte sich die Situation schwierig. Die Bundesbehörden stellten in ihren Asylverfahren fest, dass sie nicht direkt aus China geflohen sind, sondern sich längere Zeit in einer tibetischen Exilgemeinschaft in Indien oder Nepal aufgehalten hätten. In der Folge gingen die Bundesbehörden davon aus, dass die tibetischen Asylsuchenden nach Indien oder Nepal zurückkehren und sich um entsprechende Reisepapiere bemühen können. Das taten sie aber nicht und so entstand eine Pattsituation. Denn ohne Angaben zur Herkunft und Identität ist eine Wegweisung oder Ausschaffung nicht möglich. Die abgewiesenen tibetischen Asylsuchenden blieben daher ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, durften aber trotz guter Integration nicht arbeiten.
In intensiven Gesprächen mit dem Staatssekretariat für Migration sowie Vertretern der tibetischen Gemeinschaft in der Schweiz ist es Regierungsrat Fredy Fässler gelungen, ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten aufzubauen. In der Folge haben drei Tibeter mittels indischem «Green Book» und einer Aufenthaltsbewilligung aus Indien den Schweizer Behörden ihre tatsächliche Identität offengelegt. Das Staatssekretariat für Migration hat diese Papiere im Rahmen eines Härtefallgesuches überprüft und als Identitätspapiere für eine einjährige Aufenthaltsbewilligung akzeptiert. Daraufhin erteilte es ihnen auf Antrag des Migrationsamts St.Gallen die Zustimmung für eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr. Das Vorgehen gibt weiteren abgewiesenen Tibeterinnen und Tibetern, die sich seit vielen Jahren in der Schweiz integriert haben, eine Perspektive, ihren Aufenthaltsstatus zu legalisieren.
Die «Humanitäre Aktion» wird damit im Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. Bis heute konnten auf diesem Weg 27 Härtefallbewilligungen an Personen unter anderem aus dem Iran, Äthiopien, der Mongolei und Tibet erteilt werden.