Erstmal in den letzten 10 Jahren sind im 2020 die Polizeiinterventionen im häuslichen Bereich angestiegen, dies vor allem in der zweiten Jahreshälfte. Musste die Polizei in den letzten Jahren um die 1050 Mal zu Familien ausrücken, waren es im letzten Jahr 1185 Polizeieinsätze. Auch die spezialisierten Beratungsstellen und das Frauenhaus melden eine stärkere Auslastung.
Diese Woche berichtete die Kantonspolizei eine erhöhte Zahl von Straftaten der häuslichen Gewalt. Die Jahresstatistik der Koordinationsstelle Häusliche Gewalt zeigt ebenfalls einen Anstieg, jedoch nicht im gleichen Ausmass, da pro Polizeieinsatz auch mehrere Straftaten zur Anzeige kommen können.
Im Jahr 2020 musste die Polizei 1185 Mal zu Familien ausrücken. 660 dieser Einsätze erfolgten aufgrund eskalierender Konflikte, die verbal mit Beleidigungen, Anschreien und leichter psychischer Gewalt begonnen hatten. In 136 Fällen waren gegenseitige Tätlichkeiten Grund, die Polizei zu involvieren und bei 389 Interventionen musste die Polizei gegen die Gewalttat eines Familienmitglieds vorgehen.
Beratungsangebote wurden sehr gut genutzt
Die Opferhilfe SG-AR-AI, die Beratungsstelle für gewaltausübende Personen und das Frauenhaus St.Gallen blieben während der Pandemie durchgehend geöffnet. Alle Angebote meldeten eine höhere Auslastung gegenüber den Vorjahren. Sowohl Polizei wie auch Beratung berichten, dass sich Risikofaktoren für Konflikteskalationen und häusliche Gewalt verstärkt bemerkbar machen: Betroffene berichten von Geldmangel und engen Wohnverhältnissen und der Schwierigkeit, über längere Zeit gemeinsam im Homeoffice und zeitweise im Homeschooling zu verbleiben. In schweren Fällen häuslicher Gewalt kann die durchgehende Anwesenheit der gewaltausübenden Person eine Kontaktaufnahme zu Beratung oder Polizei verhindern. Vermehrt haben sich auch besorgte Nachbarinnen und Nachbarn gemeldet, die häusliche Gewalt und lautstarke Konflikte wahrgenommen haben.
Kontakt- und Annäherungsverbote bei Stalking
Seit Juli 2020 kann die Polizei bei häuslicher Gewalt und Stalking ein Kontakt-, Annäherungs- und/oder Rayonverbot verfügen. Damit wurde es möglich, auch bei getrennten Wohnungen die gewaltbetroffene Person besser zu schützen (14 Fälle). Zudem kann die Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung mit einem zusätzlichen Rayonverbot und/oder einem Kontakt- und Annäherungsverbot ergänzt werden (19 Fälle).