Im Januar 2021 hat sich die Zahl der Stellensuchenden im Kanton St.Gallen gegenüber dem Vormonat kaum verändert. Verglichen mit dem Vorjahr sind jedoch weiterhin 4'000 Personen mehr bei einem RAV gemeldet. Die Voranmeldungen zur Kurzarbeit haben sich erneut erhöht, weil viele Betriebe bestehende Anmeldungen verlängert haben und neue dazu gekommen sind. Aktuell sind es über 3'600 Betriebe, welche für mehr als 46'000 Mitarbeitende Kurzarbeit vorangemeldet haben.
Ende Januar 2021 waren im Kanton St.Gallen 14'251 Stellensuchende bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet. Dies ist ein Rückgang um 83 Personen oder 0,6 Prozent gegenüber Ende Dezember, was – auf weiterhin hohem Niveau – dem saisonalen Muster entspricht. Im Vergleich zum Januar 2020 sind 3'844 oder 36,9 Prozent mehr Stellensuchende auf einem RAV gemeldet. Dieser Anstieg ist etwas höher als in der Gesamtschweiz (34,6%) und im Kanton Thurgau (30,8%).
Keine grossen Unterschiede zwischen den Altersgruppen
Ende Januar 2021 betrug die Zunahme bei den 15- bis 24-Jährigen 42,7 Prozent (+518) gegenüber dem Vorjahr, bei den 25- bis 49-Jährigen 36,9 Prozent (+2'215) und bei den 50-Jährigen und Älteren 34,8 Prozent (+1'111). In der Regel reduziert sich die Arbeitslosigkeit der jüngeren Stellensuchenden im Frühjahr stärker als in den anderen Altersgruppen, womit sich die Unterschiede weiter angleichen dürften.
Leichte Unterschiede zwischen den Wahlkreisen
Innert Monatsfrist hat sich die Zahl der Stellensuchenden in den Wahlkreisen kaum bewegt, zwischen +0,5 Prozent im Wahlkreis Wil und -1,8 Prozent in See-Gaster. Im Vorjahresvergleich weist der Wahlkreis Wil mit 33,3 Prozent den kleinsten Anstieg aus, am andere Ende steht das Sarganserland mit +45 Prozent. An diesem Muster hat sich in den letzten Monaten kaum etwas verändert. Von Bedeutung ist dabei der überdurchschnittliche Beschäftigungsanteil von Gastgewerbe und Detailhandel im Wahlkreis Sarganserland.
Anstieg in den Dienstleistungsbranchen etwas stärker
Im Monatsvergleich zeigen sich bei den einzelnen Branchen keine besonderen Verschiebungen. Sowohl im Industrie- als auch im Dienstleistungssektor hat sich die Zahl der Stellensuchenden kaum verändert.
Im Vorjahresvergleich ist der Anstieg bei den Dienstleistungen mit 40 Prozent nach wie vor höher als im produzierenden Sektor (+33,0%). Hier spielt die hohe Zahl an Stellensuchenden aus dem Gastgewerbe (+74,2%) und dem Detailhandel (+39,5%) eine wichtige Rolle, während auf der anderen Seite der Anstieg im Baugewerbe nach wie vor viel geringer ausfällt (+23,6%).
Eine detaillierte tabellarische Darstellung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach soziodemographischen Merkmalen und Branchen steht in den Formaten Excel und PDF zur Verfügung.
Anträge auf Kurzarbeit nehmen erneut zu
Auf Anfang Februar erneuerten viele Betriebe ihre Voranmeldungen zur Kurzarbeit. Gleichzeitig haben einige Betriebe aufgrund der nach wie vor bestehenden behördlichen Einschränkungen neue Gesuche eingereicht. Dadurch ist die Zahl der Voranmeldungen gegenüber dem Vormonat angestiegen, von rund 3'000 Betrieben und 40'000 Mitarbeitenden auf aktuell über 3'600 Betriebe und 46'000 Mitarbeitende.
Gemessen an den Beschäftigten beträgt der Anteil der Voranmeldungen kantonsweit rund 15 Prozent, in der Industrie mit rund 19 Prozent etwas mehr als bei den Dienstleistungen (14,5 Prozent). Im Industriebereich weisen die Textilindustrie, das Papier- und Druckgewerbe sowie die metallverarbeitende Industrie Anteile von mehr als 30 Prozent auf. Im Dienstleistungsbereich stechen das Gastgewerbe und die Hotellerie mit mehr als jeder zweiten beschäftigten Person heraus. Auch bei den freiberuflichen Dienstleistungen sowie im Bereich Kunst, Sport, Unterhaltung, Erholung ist jede dritte beschäftigte Person für Kurzarbeit angemeldet.
Aus den Voranmeldungen zur Kurzarbeit lassen sich nur teilweise Rückschlüsse auf die Höhe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung ziehen. Diese Information ist erst mit einigen Monaten Verzögerung verfügbar, wenn die Abrechnungen vorliegen. Eine detaillierte tabellarische Darstellung zur abgerechneten Kurzarbeit bis zum November 2020 liegt in den Formaten Excel und PDF vor.
Der tabellarische Teil dieser Medienmitteilung ist hier abgelegt: Statistikportal. Weiteres Zahlenmaterial der Fachstelle für Statistik zu den Arbeitslosen und Stellensuchenden ist ebenfalls auf dem kantonalen Statistikportal zu finden.
Die hier von der Fachstelle für Statistik publizierten statistischen Informationen unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.
Information des Amts für Wirtschaft und Arbeit
Schnee beschäftigt auch das Arbeitsamt
Die massiven Schneefälle vom Januar haben auch dort Konsequenzen, wo man diese spontan nicht als Erstes vermuten würde. «Zwischen dem 1. und 3. Februar 2021 haben wir von 54 Arbeitgebern bereits 100 Anträge auf Schlechtwetterentschädigung erhalten», bilanziert Daniel Lang, Leiter Arbeitslosenversicherung im Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen. Die Anträge stammen in erster Linie von Baufirmen, welche aufgrund der Wetterkapriolen zahlreiche Baustellen vorübergehend schliessen mussten. «Die Schlechtwetterentschädigung ist dafür da, um genau solche Arbeitsausfälle zu decken, welche dem Arbeitgeber zwingend, das heisst ohne eigenes Verschulden entstanden sind. So wird verhindert, dass Angestellten aufgrund des schlechten Wetters gekündigt werden muss», sagt Lang.
Von Schlechtwetter betroffene Arbeitgeber müssen ihre Ansprüche zwingend bis zum 5. Tag des Folgemonats geltend machen. Nach Abzug der Karenzzeit erhalten sie von der Arbeitslosenkasse schliesslich 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalles ausbezahlt.
Jährlich aktualisierte Zahlen zur Schlechtwetterentschädigung liegen auf dem kantonalen Statistikportal in den Formaten Excel und PDF vor.