Seit dem 10. Februar 2021 gilt bei der Einreise nach Österreich eine Test- und Registrierungspflicht. Bei der Grenzüberquerung muss neu ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis mitgeführt werden, wobei der Test nicht länger als sieben Tage zurückliegen darf. Die Regierung des Kantons St.Gallen ist irritiert darüber, dass ein in der Schweiz durchgeführter Test als nicht ausreichend anerkannt wird. Sie ist deshalb beim Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner und bei Bundesrätin Karin Keller-Sutter vorstellig geworden.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat heute in einem Schreiben den Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner darum ersucht, dass er sich auf bundesstaatlicher Ebene für eine pragmatische Lösung einsetzt und insbesondere auf die Anerkennung von in der Schweiz durchgeführten Tests hinwirkt. Seit dieser Woche gilt ein verschärftes Grenzregime für die Einreise nach Österreich. Bei der Einreise zu beruflichen Zwecken oder zur Erledigung von Aufträgen, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb sowie zu familiären Zwecken oder zum Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners muss ein ärztliches Zeugnis oder ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden. Der Test muss dabei in Österreich ausgestellt worden sein. Ein in der Schweiz durchgeführter Test allein ist nicht ausreichend für einen Grenzübertritt. In diesem Fall wird zusätzlich ein ärztliches Zeugnis benötigt.
Eine Testpflicht im kleinen Grenzverkehr sowie für Pendlerinnen und Pendler erachtet die Regierung grundsätzlich als kritisch. Diese Massnahme wird den eng verflochtenen Strukturen der Grenzregion Rheintal nicht gerecht. Dass jetzt ein in der Schweiz durchgeführter Test nicht anerkannt wird, baut zusätzliche und unnötige bürokratische Hürden auf, führt zu Ungleichbehandlung und verspricht aus epidemiologischer Sicht keinen Nutzen.
Gleichzeitig hat die Regierung heute auch die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, darum ersucht, sich für eine pragmatische Lösung zugunsten des kleinen Grenzverkehrs einzusetzen.