Auf den 1. Januar 2021 traten verschiedene Gesetzesänderungen im Bereich der Pflegefinanzierung in Vollzug. Dies führt unter anderem für die Bewohnenden von Pflegeheimen zu einer Vereinfachung der Abrechnung der Pflegekosten. Zudem übernehmen die Gemeinden neu die vollständigen Verwaltungskosten für die Pflegefinanzierung.
In erster Linie wird die Abrechnung der Pflegekosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Betagten- und Pflegeheimen vereinfacht. Bisher stellen die Heime die Beiträge den Bewohnenden in Rechnung, welche diese wiederum mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) abrechnen. Ab dem 1. Januar 2021 rechnen die Heime die Beiträge direkt mit der SVA ab.
Zudem finanzieren neu die Gemeinden, welche die Pflegerestkosten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner tragen, ab dem Jahr 2021 vollständig die Verwaltungskosten der SVA für die Durchführung der Pflegefinanzierung. Bisher hatte sich der Kanton an diesen Kosten beteiligt.
Einige weitere Anpassungen des V. Nachtrags zum Gesetz über die Pflegefinanzierung werden erst ab 1. April 2021 angewendet. Diese betreffen die Überprüfung der korrekten Verrechnung der Leistungen an die Bewohnenden. Weitere Umsetzungsbestimmungen sind dafür nicht nötig.