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Publiziert am 26.02.2021 13:32 im Bereich Allgemein

Das Verfahren beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland soll beschleunigt werden. Zu diesem Zweck hat die Grundbuchaufsicht verschiedene Vereinfachungen erarbeitet und umgesetzt. Weitere Anpassungen machen eine gesetzliche Anpassung erforderlich, die nun in eine Vernehmlassung geht.