Seit Ende Januar sind auch regelmässige Coronavirustests bei symptomlosen Personen möglich. Für diese Testungen müssen die Kantone dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Konzept vorlegen, das die Kriterien und Details regelt. Die Teststrategie des Kantons St.Gallen setzt auf das gezielte Ausbruchstesten und auf regelmässige Testungen in gewissen Personengruppen. Auf breit angelegte Massentests wird hingegen verzichtet. Das Gesundheitsdepartement hat die entsprechende Strategie beim Bund eingereicht.
Die kantonale Teststrategie unterscheidet zwischen gezieltem Ausbruchstesten und regelmässigem präventivem Testen. Der Kanton hat vier Gruppen definiert, bei denen eine regelmässige Testung von symptomlosen Personen sinnvoll ist: sozialmedizinische Institutionen, Einsatzkräfte, Schulen und Firmen. Die Teststrategie legt für jede Gruppe das spezifische Testvorgehen fest.
Regelmässige Tests in Heimen, Schulen, Firmen und bei Einsatzkräften
In sozialmedizinischen Institutionen, wie beispielsweise in Alters- und Pflegeheimen, können zum Schutz von besonders gefährdeten Personen regelmässige präventive Testungen durchgeführt werden. So ist es möglich, Ausbrüche frühzeitig zu erkennen. Der Entscheid über die Durchführung von solchen Testungen sowie die Organisation der Testung liegt bei den Heimleitungen. Der Bund trägt die Materialkosten.
In den Schulen verzichtet der Kanton auf das regelmässige präventive Testen von asymptomatischen Personen. Da dort primär Einzelfälle bei den Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrerschaft auftreten, geht das Gesundheitsdepartement derzeit davon aus, dass regelmässiges präventives Testen an Schulen keinen Zusatznutzen bringen würde. Deshalb setzt der Kanton St.Gallen auf ein gezieltes Testen bei Ausbrüchen mittels Speichel-PCR-Tests.
Eine Ausnahme stellen die Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder dar, wo ein erhöhtes Übertragungsrisiko aufgrund der teilweise nicht möglichen Einhaltung der Maskentragepflicht und Distanzeinhaltung gegeben ist. Hier können Testungen des Personals auf Kosten des Bundes durchgeführt werden. Auch die Einsatzorganisationen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste können Testungen zulasten des Bundes durchführen und benötigen keine Bewilligung des Kantonsarztamtes.
Bei den Unternehmen ist das regelmässige präventive Testen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in erster Linie dort sinnvoll, wo das Übertragungsrisiko trotz Schutzkonzept erhöht ist. Ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht, wenn der erforderliche Abstand von 1,5 Metern während mindestens 15 Minuten ohne Maske nicht eingehalten werden kann oder wenn eine ungenügende Lüftung/Luftzirkulation besteht. Testungen in Unternehmen müssen vom Kantonsarztamt bewilligt werden. Nur dann übernimmt der Bund die Testkosten. Eine Bewilligung wird ausgestellt, wenn ein erhöhtes Ansteckungsrisiko festgestellt wird. Alle anderen Unternehmen können regelmässige präventive Testungen auf eigene Kosten organisieren und durchführen.
Freiwillige Teilnahme schmälert den Nutzen von Massentests
Die Teilnahme an Ausbruchstestungen sowie an regelmässigen präventiven Testungen ist freiwillig. Gerade aber bei regelmässigen Tests sollte die Teilnahme überdurchschnittlich hoch sein. Nur dann kann der erwünschte epidemiologische Effekt erreicht werden. Aus diesem Grund verzichtet der Kanton St.Gallen auf die Durchführung von breiten Massentests in der Allgemeinbevölkerung. In der Allgemeinbevölkerung steht nach wie vor das Testen von Personen mit grippalen Symptomen im Vordergrund. Personen mit Symptomen sollen sich in einer Hausarzt- oder Schwerpunktpraxis testen lassen. Einige Schwerpunktpraxen sind auch am Wochenende geöffnet. Die Standorte und Öffnungszeiten sind auf der Webseite www.sg.ch/coronavirus publiziert.