Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK hat die Auswirkungen der regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster auf das Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet untersucht. Aufgrund des heutigen Projektstands kommt sie zum Schluss, dass das Vorhaben Natur und Umwelt beeinträchtigen würde. Die Fachstellen des Kantons werden das Gutachten sorgfältig analysieren und Verbesserungen am Projekt prüfen.
Die geplante Verbindungsstrasse A15-Gaster weist eine Länge von 5,8 Kilometern auf. Ein rund 500 Meter langes Teilstück tangiert am Rande das Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet. Betroffen sind das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, das Flachmoor, das Amphibienlaichgebiet und das Wasser- und Zugvogelreservat von jeweils nationaler Bedeutung. Die ENHK hält in ihrem Gutachten fest, dass das Strassenbauprojekt vor allem die Lebensräume der Wasser- und Zugvögel sowie weitere auf Feuchtgebiete angewiesene Brutvogelarten schwerwiegend beeinträchtigen würde. Das Projekt ist gemäss Gutachten nur bewilligungsfähig, wenn das Vorhaben bestmöglich Rücksicht auf das Naturschutzgebiet nimmt.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei sowie das federführende Tiefbauamt werden das Gutachten der ENHK in den nächsten Wochen sorgfältig analysieren, eine Auslegeordnung vornehmen und weitere Projektverbesserungen prüfen. Im Zentrum der anstehenden Aufgaben steht die Finalisierung des Umweltverträglichkeitsberichts, der die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt sowie die erforderlichen Natur- und Umweltschutzmassnahmen detailliert beschreibt. Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts erfolgen weitere Gutachten und Bestandsaufnahmen. Nach Vorliegen dieser Grundlagen wird die ENHK das Strassenbauvorhaben abschliessend begutachten. Der Kanton geht davon aus, dass diese Arbeiten einige Monate beanspruchen und beabsichtigt, im Frühsommer über den Stand des Vorhabens zu informieren.
Im Projekt sind bereits ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Aufwertung des Kaltbrunner Riets (Moorregeneration) sowie Vernetzungs- und Förderungsprojekte. Diese Massnahmen werden von der ENHK ausdrücklich begrüsst, auch wenn sie aus rechtlichen Gründen nicht in die Beurteilung der ENHK einfliessen können.