Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bezahlen jedes Jahr eine Motorfahrzeugsteuer. Mit den Einnahmen finanziert der Kanton zu einem grossen Teil den Bau, Betrieb und Unterhalt seiner Strassen. Wie die Motorfahrzeugsteuer künftig erhoben wird und wohin diese Finanzmittel fliessen, will die Regierung mit einem Projekt prüfen. Damit erfüllt sie einen Auftrag des Kantonsrates.
Mit fünf politischen Vorstössen fordern Mitglieder des Kantonsrates, die Kriterien für die Besteuerung von Motorfahrzeugen zu überprüfen und klimafreundlichere Fahrzeuge geringer zu besteuern. Die Regierung startet deshalb ein Projekt zur Überprüfung der Strassenfinanzierung.
Neue Kriterien festlegen
Ein Teil der Überprüfung betrifft die Einnahmeseite. Im Kanton gilt grundsätzlich: Je mehr ein Fahrzeug wiegt, desto höher ist die Motorfahrzeugsteuer. Hubraum, Leistung, CO2- oder Lärmemissionen eines Fahrzeuges sind nicht ausschlaggebend. Die nun gestartete Überprüfung soll zeigen, anhand welcher Kriterien die Motorfahrzeugsteuer künftig berechnet werden sollte. So bestünde die Möglichkeit, die Steuern nicht auf Basis des Gewichts, sondern beispielsweise auf der des Hubraums und/oder der CO2-Emissionen festzulegen.
Verwendung der Mittel wird diskutiert
Neben der Einnahmeseite will die Regierung prüfen, wo die Gelder aus der Motorfahrzeugsteuer künftig eingesetzt werden sollen. Auf der Ausgabenseite stehen heute mehrheitlich der Bau, Betrieb und Unterhalt von Kantonsstrassen. So ist zum Beispiel zu diskutieren, ob und zu welchem Teil künftig auch Mittel für den Lärm-, Natur- und Landschaftsschutz sowie den Velo- oder öffentlichen Verkehr verwendet werden sollen.
Strasse finanziert sich selbst
Übergeordnetes Ziel bleibt, die Steuererträge und damit die Finanzierung der Strasseninfrastruktur sicherzustellen. Die Strasse soll sich weiterhin selbst finanzieren, indem ihre Benutzerinnen und Benutzer die Motorfahrzeugsteuer entrichten. Gleichzeitig soll die neue Strassenfinanzierung auf einen veränderten Fahrzeugpark, etwa durch die Zunahme von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, oder ein verändertes Mobilitätsverhalten reagieren können.
In einer ersten Phase erarbeitet der Kanton nun verschiedene Modelle für die Strassenfinanzierung, die anschliessend mit den Interessengruppen diskutiert werden. Anhand der Ergebnisse soll eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und dem Kantonsrat im Jahr 2024 unterbreitet werden.