Die Finanzkommission hat den Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 beraten. Sie genehmigt diesen und übergibt der Regierung gleichzeitig drei Aufträge. So soll die Regierung das strukturelle Defizit bis ins Jahr 2024 jährlich um 40 Millionen Franken abbauen. Zudem fordert die Finanzkommission, geplante Gelder für zusätzliche Stellen zu streichen.
Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zeigt die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den kommenden Jahren auf. Für die Jahre 2022 bis 2024 weist der Finanzplan bei unverändertem Steuerfuss operative Defizite zwischen 159 und 221 Millionen Franken aus. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben zu einer Verschlechterung der finanziellen Aussichten gegenüber dem letztjährigen AFP geführt.
Die Regierung hat in der Botschaft das Vorgehen für das Projekt «Haushaltsgleichgewicht» skizziert. Sie geht von einem strukturellen Defizit von 120 bis 160 Millionen Franken aus. Im Projekt möchte die Regierung angesichts der vorhandenen Unsicherheiten etappenweise vorgehen. In einer ersten Phase möchte sie Massnahmen im Umfang von 60 Millionen Franken umsetzen. Die Finanzkommission erachtet dieses Volumen als nicht ausreichend. Sie erwartet bis Ende 2024 eine Entlastungswirkung von mindestens 120 Millionen Franken, wobei dieses Ziel in jährlichen Schritten von 40 Millionen Franken bis im Jahr 2024 erreicht werden soll. Da in einigen Bereichen auch Gesetzesanpassungen notwendig sein werden, muss dieser Prozess frühzeitig und mit einem grösseren Volumen angestossen werden.
Für das Budget 2021 hatte die Finanzkommission bereits beantragt, die Pauschale für den strukturellen Personalbedarf von 0,4 Prozent der Lohnsumme auf 0,2 Prozent zu kürzen. Diesem Antrag ist der Kantonsrat in der Novembersession gefolgt. Für das Budget 2022 soll die Regierung nun beauftragt werden, ganz ohne zusätzliche Mittel für neue Stellen zu planen. Neue Stellen müssten durch Umlagerungen oder Effizienzgewinne ermöglicht werden. Zusätzlich wünscht die Finanzkommission neu einen jährlichen Bericht zu den Konsequenzen der Lohnmassnahmen. Dabei soll die Regierung aufzeigen, ob die im Neuen Lohnsystem vorgesehene Lohnentwicklung gewährleistet werden kann. Es ist auch darzulegen, welche neuen Stellen geschaffen wurden und auf welche Stellen verzichtet wurde.