Ab sofort müssen im Kanton St.Gallen sämtliche Voranmeldungen für Kurzarbeitsentschädigung online eingereicht werden. Für die Betriebe bringt dies zahlreiche Vorteile: Ihre Gesuche werden schneller bearbeitet, zudem wird der umständliche Schriftenverkehr reduziert.
Sämtliche Kantone verzeichnen als Folge der Coronakrise einen beispiellosen Anstieg bei den Voranmeldungen und den Abrechnungen von Kurzarbeit. Um die zusätzliche Arbeitslast zu bewältigen respektive sicherzustellen, dass die eingereichten Gesuche zeitnah bearbeitet und die Auszahlungen an die Betriebe schnell in die Wege geleitet werden können, bedarf es dauerhafter Lösungen zur Effizienzsteigerung. Entsprechend wurde in den vergangenen Wochen und Monaten die Digitalisierung der Gesuchs- und Abrechnungsprozesse vorangetrieben beziehungsweise ist der Ausbau entsprechender eServices forciert worden.
Angebot wird rege genutzt
Schweizweit können seit September 2020 sämtliche COVID-19-Voranmeldungen für Kurzarbeit online eingereicht werden. Diese Dienstleistung trifft offensichtlich den Nerv der Unternehmen. Bereits mehr als zwei Drittel der gesuchstellenden Betriebe im Kanton St.Gallen nutzen die neue Möglichkeit. Die Vorteile der Online-Voranmeldung überzeugen: Die schnellere Zustellung, der papierreduzierte Schriftverkehr, die umgehende Eingangsbestätigung sowie die schnellere Prüfung und Bewilligung der Voranmeldung haben vielen Betrieben die Umstellung leichtgemacht.
Weg über die Briefpost schliesst
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen rechnet damit, dass in den nächsten Wochen aufgrund der neuen behördlichen Massnahmen zur Pandemiebekämpfung viele neue Voranmeldungen eingereicht werden. Das Amt hat daher entschieden, konsequent auf das neue Online-Voranmeldesystem zu setzen und den konventionellen Weg über die Briefpost zu schliessen. Voranmeldungen mit Poststempel bis 15. Dezember 2020 werden verarbeitet, mit Poststempel ab dem 16. Dezember 2020 wird der Eingang intern vermerkt, aber die Voranmeldung unverarbeitet zurückgesendet, mit der Aufforderung, die Voranmeldung online einzureichen (über https://www.job-room.ch/kae/covid19).
Die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung gegenüber der Arbeitslosenkasse ist bereits seit einigen Wochen nur noch online möglich. Der entsprechende eService mit automatischer Karenztagberechnung setzt zwingend ein Log-in voraus. Auf dem Portal https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht/Registrierung.html ist eine Registrierungsanleitung aufgeschaltet, welche die Gesuchsteller Schritt für Schritt ans Ziel führt.