Die Regierung hat aufgrund der epidemiologischen Lage eine weitere Beschränkung der Personenzahl bei Veranstaltungen sowie eine Erweiterung der Sperrstunde beschlossen. Sie wird diese umsetzen, wenn keine Bundesregelung zu Stande kommt. Weiter hat die Regierung entschieden, dass alle engen Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen wieder in Quarantäne gehen müssen. Skigebiete können zudem bis am 22. Dezember 2020 betrieben werden. Für die Zeit danach erteilt die Regierung aber noch keine Bewilligung. Die Beschlüsse gelten bis auf Widerruf ab diesem Sonntag, 13. Dezember 2020.
Die Regierung hat an ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, die maximale Anzahl Personen pro Treffen für private und öffentliche Veranstaltungen auf 10 Personen zu reduzieren und die Sperrstunde für Restaurations- und Freizeitbetriebe auf 22 bis 6 Uhr auszuweiten. Diese von der Regierung vorgesehenen Einschränkungen werden in Vollzug gesetzt, sofern der Bundesrat die am Vorabend in Aussicht gestellten bundesweiten Massnahmen wider Erwarten nicht anordnen sollte. Mit diesem koordinierten Vorgehen will die Regierung Doppelspurigkeiten und sich überholende Beschlüsse von Bund und Kanton verhindern.
Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt die Stossrichtung der Massnahmen des Bundesrates und trägt diese mit. Im Rahmen der Härtefallregelung sind die Auswirkungen dieser Massnahmen auf die betroffenen Branchen zu berücksichtigen. Die Regierung hat darüber hinaus weitere Einschränkungen beschlossen.
Die Einschränkungen sind notwendig, weil die Anzahl Neuinfektionen mit Covid-19 im Kanton St.Gallen in den vergangenen Tagen wieder gestiegen ist. Mit den nun beschlossenen Einschränkungen zielt die Regierung darauf ab, das Gesundheitssystem funktionsfähig zu behalten.
Kreis möglicher Ansteckungen minimieren
Der Bevölkerung kommt in der Präventionsstrategie weiterhin die zentrale Rolle zu. Sie kann am meisten dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, indem sie die Anzahl Kontakte minimiert und die Abstands- und Hygieneregeln einhält. Je mehr unterschiedliche Personen man trifft, umso grösser ist die Möglichkeit für das Virus, sich weiter zu verbreiten. Aufgrund dieser Überlegungen unterstützt die Regierung das Ziel des Bundesrates, die maximale Anzahl Personen pro Treffen einzuschränken.
Enge Kontaktpersonen müssen in Quarantäne
Um die Möglichkeit einer Ansteckung zu minimieren, hat die Regierung auch entschieden, die Quarantäneregeln wieder zu verschärfen. Neu müssen alle engen Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen in Quarantäne. Wer mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt wohnt, wird vom Team des Contact Tracings informiert und muss zehn Tage in angeordnete Quarantäne.
Enge Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, müssen von der positiv getesteten Person selber informiert werden. Diese Personen müssen sich zehn Tage in Selbstquarantäne begeben. Bei Selbstquarantäne ohne Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht über eine Selbstdeklaration Anspruch auf EO. Die entsprechenden Formulare sind bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (www.svasg.ch) beziehungsweise bei der zuständigen Ausgleichskasse aufgeschaltet. Das Gesundheitsdepartement kann Ausnahmen für die Quarantänepflicht bewilligen, vor allem für das Personal von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.
Die Regierung empfiehlt zudem, dass sich auch Personen mit grippalen Symptomen in Isolation begeben und sich so rasch als möglich testen lassen.
Skigebiete offen, aber noch keine Bewilligung für Weihnachtswoche
Bis zum 22. Dezember 2020 können die Skigebiete gemäss aktueller Verordnung des Bundes ihren Betrieb öffnen, sofern das entsprechende Schutzkonzept bis spätestens diesen Freitag, 11. Dezember 2020 beim Gesundheitsdepartement eingereicht ist. Als Skigebiet gilt, sobald mindestens ein Ski- oder Sessellift zur Verfügung steht. Während des Bewilligungsverfahrens des Schutzkonzeptes darf das Skigebiet die Anlagen betreiben, längstens bis zum 22. Dezember 2020.
Für die Zeit nach dem 22. Dezember 2020 erachtet die Regierung aktuell die Voraussetzungen für eine Bewilligung als nicht erfüllt. Der Reproduktionsfaktor liegt im Kanton St.Gallen zurzeit über 1 und die Auslastung der Spitäler, besonders die Auslastung der Intensivstationen, ist zu hoch. Beim Wintersport ereignen sich immer wieder schwere Unfälle, die zu einer zusätzlichen Belastung der Spitäler führen. Eine solche Zusatzbelastung wäre gegenwärtig nicht tragbar.
Eine Bewilligung (allenfalls mit zusätzlichen Auflagen) für nach dem 22. Dezember 2020 kann in Aussicht gestellt werden, wenn der Reproduktionsfaktor unter 1 zu liegen kommt und genügend Intensivpflegeplätze zur Verfügung stehen.
Im Skigebiet selbst werden Zivilschutzdienstleistende eingesetzt, um die Einhaltung der Schutzkonzepte zu überprüfen. Sie werden in den Skigebieten als «Ranger» patrouillieren und in erster Linie überzeugen, ermuntern und ermahnen. Strafkompetenzen werden sie nicht haben. Sie werden aber ihre Feststellungen an das Gesundheitsdepartement zurückmelden, damit die Bewilligungsbehörde allfällige Sanktionen aussprechen kann. Die Gemeinden kontrollieren weiterhin die Restaurationsbetriebe, damit die dort geltenden Schutzkonzepte eingehalten werden. Die Einhaltung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden übernimmt das Arbeitsinspektorat.
Besuche in Heimen in öffentliche Räume verlegen
In den Heimen können Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin zwei Besuche pro Tag empfangen. Neu müssen die Besuche aber in einem öffentlich zugänglichen Raum stattfinden wie zum Beispiel der Cafeteria, dem Foyer, usw. Für den öffentlich zugänglichen Raum muss ein Schutzkonzept vorliegen. Zimmerbesuche sind nicht mehr erlaubt, da nur in den öffentlich zugänglichen Räumen ein Schutzkonzept konsequent umgesetzt werden kann. Zudem wird damit das Personal entlastet, das in der Pflege dringend benötigt wird.
Wenn möglich von zu Hause aus arbeiten
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Kanton St.Gallen ermöglichen ihren Mitarbeitenden bereits das Arbeiten von zu Hause aus – so auch die Verwaltung. Die Regierung sieht darin eine Chance, die Anzahl Kontakte zu minimieren. In der Zeit vor Weihnachten und danach ist Homeoffice besonders wichtig, um Kontakte in der Familie zu ermöglichen.
Die Regierung hat daher beschlossen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen. Die Unternehmen und die Verwaltung sollen das betrieblich für sie vertretbare und tragbare in Bezug auf Homeoffice umsetzen. Diese Anordnung ist bis Mitte Januar 2021 befristet.
Die übrigen Einschränkungen gelten bis auf Widerruf unbefristet und werden am Sonntag, 13. Dezember 2020, 00.00 Uhr, unter Berücksichtigung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen in Vollzug gesetzt.