Seit Anfang November gelten Weisungen zum Unterricht in der Volksschule während der Covid-19-Epidemie. Sie enthalten eine Maskenpflicht auch auf der Oberstufe sowie Vorgaben zum Sing- und Sportunterricht. Diese Weisungen werden bis mindestens Mitte Januar 2021 verlängert. Ausserdem fällte der Präsident des Bildungsrates den Entscheid zu Lagern und Ausflügen, sowohl in der Volksschule als auch in den kantonalen Berufsfach- und Mittelschulen. Die Regierung unterstützt im Rahmen einer Stellungnahme grundsätzlich die vom Bund vorgesehenen, einheitlichen Regelungen für die Festtage und die Skigebiete.
Die Maskenpflicht auf der Sekundarstufe I soll nur solange als nötig bestehen bleiben. Dieser Grundsatz wurde bereits beim Erlass der Weisungen festgelegt. Die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen stimmt zwar zuversichtlich, hingegen ist es noch verfrüht, bereits angeordnete Massnahmen aufzuheben. Anfang Januar 2021 wird aufgrund der dannzumaligen epidemiologischen Lage erneut geprüft, ob bzw. ab wann die Massnahmen auf der Sekundarstufe I aufgehoben werden können. Mit einer Aufhebung der Maskenpflicht kann bei entsprechend positiver Entwicklung demnach frühestens ab Mitte Januar 2021 gerechnet werden. Für die Mittelschulen und die Berufsfachschulen regelt der Bundesrat die Maskenpflicht.
Besondere Unterrichtsveranstaltungen untersagt
Bis zu den Frühlingsferien des Schuljahres 2020/21 wären an den Schulen diverse Lager, Skitage und weitere besondere Unterrichtsveranstaltungen geplant. Bei der Anfahrt zu solchen Veranstaltungen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Cars, in den Unterkünften vor Ort, aber auch bei der Nutzung der Infrastruktur in Skigebieten könnten aller Voraussicht nach Abstandsvorschriften nicht konsequent eingehalten werden. Zudem wäre mit deutlich mehr Kontakten zu Dritten zu rechnen, womit sich das Ansteckungsrisiko mit Covid-19 erhöht. In der aktuell immer noch angespannten epidemiologischen Situation ist eine Inkaufnahme dieses Risikos nicht vertretbar. Besondere Unterrichtsveranstaltungen ausserhalb des Gebietes der Primar- oder Oberstufenschulen der jeweiligen Klasse sowie der kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen sind deshalb bis zu den Frühlingsferien 2021 untersagt worden. Während der Zeit der dadurch ausfallenden Veranstaltungen findet Unterricht statt. Dieser ist in der Zeit der bestehenden Hindernisse aufgrund der Pandemie vorzuziehen.
Beschlüsse sozialpartnerschaftlich abgestützt
Die genannten Massnahmen treten ab 7. Dezember 2020 in Vollzug. Der Präsident des Bildungsrates, Regierungsrat Stefan Kölliker, hat die Massnahmen in Rücksprache mit dem Gesundheitsdepartement sowie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden der Schule vorbereitet.
Sicherer Wintertourismus
Der Bundesrat gab diese Woche ein Covid-19-Massnahmenpaket für die Festtage in die Vernehmlassung. Dieses schlägt insbesondere Massnahmen im Wintertourismus vor. Der Wintertourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für den Kanton St.Gallen und die Alpenregionen. Der Kanton St.Gallen hat sich gemeinsam mit anderen Kantonen sowie umliegenden Bundesländern und Regionen aus Österreich und Italien im Kontext der Arge Alp verpflichtet, einen sicheren Wintertourismus zu fördern und den Touristen ein sicheres Wintererlebnis und Erholung zu bieten. Sie spricht sich damit aber auch klar gegen eine vollständige Schliessung der Skigebiete aus. Im Grundsatz steht die St.Galler Regierung hinter den vorgeschlagenen Einschränkungen des Bundesrates. Die konsequente Umsetzung der Schutzkonzepte der Bergbahnen verbunden mit einer massvollen Beschränkung der Kapazitäten können das Infektionsrisiko wirksam reduzieren. Die Regierung begrüsst dabei ausdrücklich, dass für alle Schweizer Skigebiete einheitliche, nationale Regeln gelten sollen. Insbesondere sieht die Regierung dieses Jahr keinen Platz für Après-Ski.