Die vorberatende Kommission des Kantonsrates unterstützt einstimmig Corona-bedingte Zahlungen in der Höhe von 42,3 Millionen Franken zugunsten von Spitälern und Kliniken im Kanton St.Gallen. Damit werden die Ertragsausfälle für die Zeit vom 17. März bis 26. April 2020 entschädigt. Während dieser Zeit mussten die Spitäler und Kliniken auf Wahleingriffe verzichten. Ebenfalls blickt die Kommission bereits auf die nächste Vorlage, in welcher Härtefallmassnahmen für weitere Branchen diskutiert werden.
Der Vorschlag der Regierung für Ausfallentschädigungen an die Spitäler und Kliniken beschränkt sich auf die Zeit von 41 Tagen im Frühling 2020. Damals mussten die Spitäler und Kliniken auf Geheiss des Bundesrates auf nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien verzichten. Es hat sich gezeigt, dass die dadurch verursachten Mindererträge nicht durch Mehrerträge aus der Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten kompensiert werden konnten.
Die Kommission ist sich einig, dass diese Einbussen ersetzt werden müssen. Allerdings zeigten sich die Mitglieder der Kommission enttäuscht, dass sich weder Bund noch Krankenversicherer daran beteiligen wollen. Vor allem sieht man den Bund in der Pflicht, da dieser die Massnahme angeordnet hatte. Da weder vom Bund noch von den Krankenversicherern eine Entschädigung zu erwarten ist, muss der Kanton diese Ausfälle übernehmen. Auch in Anerkennung der grossen Leistungen der Spitäler und Kliniken zur Bewältigung der Coronapandemie stimmt die Kommission einstimmig der Ertragsausfallentschädigung im Umfang von 42,3 Millionen Franken zu.
Die gleiche Kommission wird am 28. Januar 2021 die zu erwartende Vorlage der Regierung zu Härtefallmassnahmen für weitere Branchen behandeln. Es wurde von allen Seiten klar zum Ausdruck gebracht, dass solche Massnahmen dringend notwendig seien. Dem anwesenden Regierungspräsidenten Bruno Damann, Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, wurden die diesbezüglichen Erwartungen der anwesenden Kommissionsmitglieder zuhanden der Gesamtregierung auf den Weg gegeben. Die von der Regierung in Aussicht gestellten Änderungen der bestehenden Verordnung vom 11. Dezember 2020 wurden von der Kommission positiv zur Kenntnis genommen.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 33.20.09E zu finden.