Die Regierung hat heute die Regeln für den Bezug von Unterstützungsgeldern im Rahmen der Härtefallregelung verabschiedet. Insgesamt stehen vorerst 22,6 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen zur Verfügung. Je nach Ausweitung des nationalen Programms kann der Betrag noch erhöht werden. Betriebe aus den bezeichneten Branchen, welche die geforderten Kriterien erfüllen, können ab dem 4. Januar 2021 ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen.
Knapp zweieinhalb Wochen nachdem der Bundesrat den Rahmen für das Härtefallprogramm von Bund und Kantonen verabschiedet hat, legt die St.Galler Regierung ihre Verordnung per Dringlichkeitsrecht für die Umsetzung der Hilfen im Kanton St.Gallen vor. Sie will Betriebe unterstützen, die nach betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kriterien eine Chance auf Weiterbestand haben. Die Regierung hat die Bezugskriterien in der kantonalen Verordnung entsprechend definiert. Wer finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen will, muss deshalb eigene Reserven einbringen.
Regierung legt Branchen fest
Insgesamt stehen im Kanton St.Gallen vorerst 22,6 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen zur Verfügung. Die Mittel werden je zur Hälfte durch den Bund und durch den Kanton bereitgestellt. Um sicherzustellen, dass die Finanzhilfen die angestrebte Wirkung entfalten, schränkt die Regierung den Kreis der Bezügerinnen und Bezüger auf folgende Branchen ein:
- Gastronomie
- Hotellerie
- Reisen und Tourismus
- Märkte und Messen
- Freizeit und Veranstaltungen
- Tierparks
Unternehmen dieser Branchen können Unterstützungsgelder anfordern, wenn sie die grundlegenden Anforderungen der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes erfüllen und vor Ausbruch der Corona-Krise (Stichtag 15. März 2020) Personal im Umfang von mindestens 300 Stellenprozenten beschäftigt haben.
Nicht rückzahlbare Beträge und Solidarbürgschaften
Der Kanton unterstützt die Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen sowie rückzahlbaren Darlehen in Form von Solidarbürgschaften. Letztere gewährt die BG OST-SÜD (Bürgschaftsgenossenschaft für KMU) für Bankkredite im Umfang von 100 Prozent des von der Bank gewährten Kreditbetrags zuzüglich eines Jahreszinses. Der Kanton wiederum übernimmt die volle Deckung allfälliger Bürgschaftsverluste.
Unternehmen können gemäss Vorgaben des Bundes höchstens 10 Prozent ihres durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 als nicht rückzahlbaren Beitrag beantragen. Die Summe ist zudem auf maximal 500'000 Franken begrenzt. Anders sieht es bei den Solidarbürgschaften aus, also bei den rückzahlbaren Darlehen: Hier können Unternehmen Kredite bis höchstens 25 Prozent des Umsatzes beantragen. Es gilt eine Umsatzobergrenze von 10 Millionen Franken.
Wer als Unternehmen einen Härtefall geltend machen will, muss bereits Selbsthilfemassnahmen getroffen haben, um die betrieblichen Folgen der Krise einzugrenzen. Dazu zählt beispielsweise, dass man seit dem Ausbruch der Corona-Krise keine Dividenden und Tantiemen ausgeschüttet oder Rückzahlungen von Aktionärsdarlehen und dergleichen vollzogen hat – ausser man hat durch Kapitalerhöhungen in mindestens gleichem Umfang diese Zahlungen wieder kompensiert.
Online einreichen, Prüfung durch Fachgremium
Unternehmen müssen ihre Anträge auf Unterstützungsgelder online einreichen. Das Formular sowie eine Wegleitung werden ab dem 4. Januar 2021 ab 9 Uhr auf www.sg.ch/coronavirus unter der Rubrik «Betriebe» aufgeschaltet sein. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 31. Oktober 2021. Die Anträge werden nach dem Eingangszeitpunkt geprüft. Es gilt entsprechend das Prinzip: «First come, first served.» Bereits ab heute sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess online abgebildet.
Der Kanton prüft anschliessend, ob die Anträge die formellen Voraussetzungen der kantonalen Verordnung erfüllen. Danach erfolgt die materielle Beurteilung durch ein Fachgremium. Dieses besteht aus Treuhand- und Kreditspezialistinnen und -spezialisten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Kantons. Für die Leitung des Fachgremiums hat das Finanz- und Volkswirtschaftsdepartement ein externes Mandat an die OBT AG vergeben. Das Gremium gibt zuhanden des Kantons eine Empfehlung ab, ob, in welcher Form und in welcher Höhe ein nicht rückzahlbarer Beitrag oder ein rückzahlbares Darlehen gewährt werden soll. Basierend darauf fällt der Kanton seinen Antragsentscheid.
Kantonsrat debattiert im Februar 2021
Um die betroffenen Unternehmen so rasch wie möglich mit Härtefallgeldern auszustatten, hat die Regierung die nun vorliegende kantonale Verordnung per Dringlichkeitsrecht erlassen. Sie wird dem Parlament auf die Februarsession 2021 hin eine Gesetzesvorlage unterbreiten, welche die dringliche Verordnung in ordentliches Gesetzesrecht überführt. Dieses Vorgehen hat die Regierung mit den im Kantonsrat vertretenen Parteien und Fraktionen vereinbart. Je nach Verlauf der weiteren Diskussionen auf Bundesebene werden die Regierung oder der Kantonsrat das Härtefallprogramm in den kommenden Wochen und Monaten noch anpassen. Dies betrifft insbesondere das finanzielle Ausmass der Hilfen, welche sich aufgrund der jüngsten Ankündigungen des Bundesrats noch erhöhen dürfte.