Die Regierung plant, die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil mit einem Kantonsbeitrag von 5,4 Millionen Franken zu unterstützen. Sie fördert damit einen vielfältigen Kulturort und vor allem die Bewahrung und Überlieferung des kulturellen Erbes. Der Kantonsbeitrag entspricht der kantonalen Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 und ist darin eingeplant.
Der über 800-jährige Hof zu Wil, Baudenkmal von nationaler Bedeutung, wird seit dem Jahr 1990 von der Stiftung Hof zu Wil etappenweise restauriert. Nach den zwei Umbauetappen mit den Schwerpunkten «Gastronomie» (1996 bis 1998) und «Bibliothek» (2007 bis 2010), die ebenfalls durch den Kanton sowie die Stadt Wil und den Bund mitfinanziert wurden, steht im Hof zu Wil nun die dritte Bauetappe an. Sie bildet den vorläufigen Abschluss dieses umfassenden Generationenprojekts. Der Stiftungszweck der Stiftung Hof zu Wil legt fest, dass das Baudenkmal der Öffentlichkeit für gesellschaftliche und kulturelle Begegnungen zur Verfügung zu stellen ist. Diesem Grundsatz wird auch in der geplanten dritten Bauetappe Rechnung getragen.
Schwerpunkte der dritten Bauetappe
Die Schwerpunkte liegen auf den noch grösstenteils brachliegenden und stark sanierungsbedürftigen oberen Stockwerken, dem Dachstock sowie dem Haus Roter Gatter einschliesslich der darüberstehenden Dienerschaftskapelle mit Anschluss zum Hofgarten. Wichtig für die Anbindung an die Stadt wird zudem die Öffnung der Anlage über eine grosszügige Freitreppe in Richtung Marktgasse sein. Auch ist die Klärung des Eingangs- und Empfangsbereichs sowie die Gestaltung der Hofhalde bis hinunter zum Weiher von Bedeutung, was künftig ein Durchqueren der Hofanlage erlaubt.
Vielfältige Nutzung
Die Nutzung der Räume der dritten Bauetappe wird vielfältig sein. Mehrere Räume werden im Rahmen des «Hofmuseum» für museale Inhalte und deren Inszenierung eingerichtet. Weitere Räume stehen als Büros, für Sitzungen sowie für Empfänge, Anlässe und verschiedene Netzwerkveranstaltungen zur Verfügung. Um zeitgemässen Wohnraum geht es im Haus Roter Gatter. Die Dienerschaftskapelle wird zu einem multifunktionalen Raum mit sakralem Charakter für besondere Anlässe wie Hochzeiten, Lesungen oder Kammerorchesterkonzerte aufgewertet.
Kantonsbeiträge der Denkmalpflege und Kulturförderung
Die Stiftung Hof zu Wil rechnet mit einem Kostenrahmen des Renovations- und Innovationsprojekts von 25,45 Millionen Franken. Die Stiftung Hof zu Wil sowie die Stadt Wil sehen je einen Beitrag von 9,63 Millionen Franken vor. Die Regierung sieht einen Kantonsbeitrag von 5,4 Millionen Franken vor, der sich aus einem Beitrag von 4,5 Millionen Franken für denkmalpflegerisch relevante Massnahmen sowie von 0,9 Millionen Franken für die museale Inszenierung beziehungsweise kulturelle Nutzung des Hofs zu Wil zusammensetzt. Zudem wird mit 0,8 Millionen Franken an Bundesbeiträgen gerechnet.
Zeitplan
Der Stadtrat Wil hat die Vorlage zur dritten Bauetappe Hof zu Wil im August 2020 zuhanden des Stadtparlamentes Wil verabschiedet. Eine Beschlussfassung wird im Frühjahr 2021 erwartet. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der April- und Junisession 2021 beraten. Die städtische Volksabstimmung in Wil ist für den September 2021 vorgesehen. Der Baustart ist im April 2022, die Fertigstellung für Herbst 2024 geplant.
Weitere Informationen sind auch im Rahmen der Parlamentsvorlage der Stadt Wil zu finden, unter: https://www.stadtwil.ch/politbusiness/1026845