Die Covid-19-Pandemie trifft Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in ihrer Existenz. In einer Videokonferenz haben gestern Abend Vertreterinnen und Vertreter des Kultursektors mit Regierungsrätin Laura Bucher zum ersten Mal über die Situation und mögliche Lösungen diskutiert. Dabei zeigte sich grosser Bedarf nach Austausch und Koordination wie auch weit verbreitete Existenzprobleme der Betroffenen.
Die Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bedrohen die Kulturschaffenden und Kulturorganisationen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dies zeigten eindrücklich die gestern geschilderten Beispiele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Rund 60 Vertreterinnen und Vertreter der Kulturbranche haben auf Einladung von Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin des Departementes des Innern, am ersten Covid-19-Kulturdialog ihre unterschiedlichen Situationen erläutert und Fragen zu geltenden Regelungen dargelegt. Seit dem Frühling greifen zwar Unterstützungs-massnahmen von Kanton und Bund, doch können diese nur einen Teil der Probleme des Kultursektors mildern.
Austausch und Einbezug zentral
Weiter wurde deutlich, dass sich Kulturbetriebe, im Unterschied zu Betrieben in anderen Branchen, nicht sehr kurzfristig reaktivieren lassen. Vielmehr benötigten kulturelle Aktivitäten eine lange zeitliche Planung und daher auch Planungssicherheit. Deshalb sei es wichtig, dass man jetzt strategisch denke und grundsätzlich ein weiterer Einbezug der Betroffenen stattfinde, forderten die Kulturschaffenden. Insofern wurde die Form des digitalen Covid-19-Kultur-Dialogs als sehr sinnvoll beurteilt.
Kultur relevant für Gesellschaft
Regierungsrätin Laura Bucher betonte die Bedeutung des Erfahrungsaustauschs und bat um Verständnis für die pandemiebedingte Kurzfristigkeit verschiedener Entscheidungen auf politischer Ebene. Gleichzeitig wies sie auf die epidemiologische Notwendigkeit der derzeit geltenden Massnahmen hin, etwa bezüglich des Veranstaltungsverbots. Die Vorsteherin des Departementes des Innern forderte die Kulturschaffenden und die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturorganisationen auf, trotz allem mit Zuversicht weiter zu machen, neue Ideen und Projekte zu entwerfen. Denn die Kultur als wichtiger Faktor der Gesellschaft sei tatsächlich gefährdet und müsse erhalten werden.
Finanzhilfen für Kulturunternehmen und -schaffende
Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen richtet Kulturunternehmen bis Ende 2021 Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen sowie auch Beiträge für Transformationsprojekte aus. Im Zeitraum Frühjahr 2020 bis Ende 2021 stehen insgesamt rund 22.8 Millionen Franken für Corona-Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich zur Verfügung, je hälftig finanziert von Kanton und Bund. Anspruchsberechtigt sind Kulturunternehmen in den Kulturbereichen darstellende Künste und Musik, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur sowie Museen, sofern sie die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Aktuell wird auf Bundesebene diskutiert, dass auch Kulturschaffende wieder die Möglichkeit erhalten sollen, Ausfallentschädigungen beanspruchen zu können, wie dies bereits von Frühling 2020 bis Herbst 2020 der Fall war. Führte man diese Ausfallentschädigung wieder ein, würden sie nicht mehr aufgrund von gebuchten Auftritten, sondern aufgrund von Vorjahreswerten berechnet.
Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/coronavirus.html