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Publiziert am 02.12.2020 17:45 im Bereich Allgemein
Der Kantonsrat St.Gallen während der Novembersession 2020 in den Olma-Hallen.

Der Kantonsrat tagte vom 30. November bis 2. Dezember 2020 in den Olma-Hallen.

Beschlüsse vom Mittwoch, 2. Dezember 2020:

  • Der Kantonsratspräsident beendet die Novembersession 2020.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Erstellung von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Hochbauten (33.20.05C).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Beteiligung an der Innovationspark AG und zur Gewährung von Betriebsbeiträgen (33.20.05B).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderprogramm Energie 2021-2025 (33.20.05A).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den V. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung (22.20.08) verläuft diskussionslos. Es geht um die Frage, wer die Pflegekosten zu tragen hat, die im Einzelfall die kantonalen Höchstansätze übersteigen.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den II. Nachtrag zum Gemeindegesetz (22.20.05).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2024 (33.20.06).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (22.20.04). Es geht um Anpassungen beim Finanzausgleich.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung (34.20.09). Es geht um jährlich wiederkehrende Beiträge für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung an den kantonalen Spitalstandorten mit einem stationären Mehrspartenangebot sowie für die Notfallversorgung an den Standorten von Gesundheits- und Notfallzentren.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Umwandlung von Baudarlehen der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Eigenkapital (33.20.09D).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (33.20.09C).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Umwandlung von Baudarlehen der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Eigenkapital (33.20.09B).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (33.20.09A).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil (35.20.02). Ein Ratsreferendum wird abgelehnt.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten (35.20.01). Ein Ratsreferendum wird abgelehnt.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte (23.20.01).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (22.20.02). Ein Ratsreferendum wird abgelehnt.
  • Es erfolgen Fraktionserklärungen zum Entscheid der Regierung, den Schulen Lager und Skitage bis zum Frühling zu untersagen.
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der Berichterstattung seiner Vertretung in der Internationalen Parlamentarischen Bodensee-Konferenz (Herbsttagung) (83.20.01).
  • Einzige Lesung des Berichts zur Elektromobilität im Kanton St.Gallen (40.20.03). Es geht um die Chancen und das Potential der Elektromobilität im Kanton St.Gallen sowie um deren Ausschöpfung. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Einem Antrag, der die Regierung einlädt, die Umsetzung der im Bericht dargelegten Massnahmen M4a und M4b so auszugestalten, dass die Anpassung der kommunalen Bauordnung nicht zwingend vorgeschrieben ist, wurde zugestimmt.
  • Der Kantonsrat erledigt eine Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des
    Bildungsdepartementes:
    • «Geplante Verlegung des Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe (BZGS) nach Rorschach: Wurden die erforderlichen strategischen Überlegungen gemacht?» (51.20.85).


  • Der Kantonsrat berät die Motion «Keine strategischen Standortentscheide für Berufsfachschulen ohne die notwendigen Grundlagen» (42.20.20). Die Regierung hat die Umwandlung in ein Postulat mit geändertem Wortlaut beantragt. Sie hat vorgeschlagen, dem Kantonsrat in der Aprilsession 2021 einen Zwischenbericht zum gutgeheissenen Postulat 43.19.02 «Strategische Investitionsplanung für die Sekundarstufe II» vorzulegen und darin die Fragen der Motionäre zu beantworten. Der Kantonsrat lehnt die Umwandlung in ein Postulat ab. Er tritt auf die Motion ein. Er heisst die Motion gut.
  • Erste Lesung des Nachtrags zum Wasserbaugesetz (22.20.06). Es geht um die Modernisierung des veralteten Wasserbaugesetzes, insbesondere bei der Mitbestimmung, der Finanzierung und der finanziellen Entschädigung.
    • Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der Regierung und verkürzt die Frist im Meldeverfahren für Unterhaltsmassnahmen vor der Gemeinde von 30 Tagen auf zwanzig Tage.
    • Der Kantonsrat lehnt den Antrag der vorberatenden Kommission, dass sich eine Gemeinde nur an den Kosten für Wasserbauprojekte beteiligen darf, wenn die Bürgerschaft dem zugestimmt hat, ab. Sie folgt damit dem Antrag der Regierung.
    • Der Kantonsrat diskutiert auf Antrag der vorberatenden Kommission die Abschaffung der Beitragspflicht der Grundeigentümer für Bau und Unterhalt der Gemeindegewässer (Perimeter). Der Kantonsrat folgt dem Gegenantrag der Regierung.
      • Ein weiterer Anpassungsantrag aus dem Rat wurde zurückgezogen. 
      • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission auf sprachliche Bereinigung der Bestimmungen zur Beitragspflicht der Grundeigentümer für Bau und Unterhalt der Gemeindegewässer. Es handelt sich um eine Fehlerbereinigung auf Wunsch der Regierung.
      • Ein Ordnungsantrag zum Abstimmungsprozedere wurde abgelehnt
      • Die vorberatende Kommission beantragt, Art. 42 «Beiträge Dritter» und Art. 43 «Durchführung» zu tauschen. Der Kantonsrat lehnt den Antrag ab und folgt damit einem Gegenantrag aus dem Rat.
      • Der Kantonsrat folgt im Übrigen den Anträgen der vorberatenden Kommission.
      • Er lehnt einen Auftrag an die Regierung ab.




  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über den Sonderkredit zur Erstellung von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Hochbauten (33.20.05C) verläuft diskussionslos.
  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025 (33.20.05A) verläuft diskussionslos. Es geht um einen Nachtragskredit für finanzielle Beiträge an die energetische Modernisierung von Gebäuden.
  • Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet den dritten und letzten Sitzungstag.

 

Beschlüsse vom Dienstag, 1. Dezember 2020:

  • Der Kantonsratspräsident beendet den zweiten Sessionstag. Der Sessionsmittwoch beginnt um 08.30 Uhr.
  • Einzige Lesung des Berichts zum St.Galler Energiekonzept 2021–2030 (40.20.05). Es geht um das neue Energiekonzept, welches das alte Energiekonzept 2008 bis 2020 ablöst. Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025 (33.20.05A). Es geht um einen Nachtragskredit für finanzielle Beiträge an die energetische Modernisierung von Gebäuden. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlagen ein.
    • Der Kantonsrat berät den Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021-2025 (33.20.05A). Der Kantonsrat folgt dem Entwurf des Präsidiums.
    • Der Kantonsrat berät den Bericht zum St.Galler Energiekonzept 2021-2030 (40.20.05). Er nimmt Kenntnis vom Bericht.
      • Er heisst einen Auftrag gut, indem die Regierung eingeladen wird,  im Rahmen der Umsetzung des Energiekonzeptes 2021–2030 unter dem Titel «Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien steigern» den erneuerbaren Energieträger Holz unter einer ganzheitlichen Betrachtungsweise auch bei kleinen Heizungsanlagen zu fördern.
      • Er heisst einen Auftrag gut, im Bericht 2022 über den aktuellen Stand der politischen Diskussion zur Stromversorgungssicherheit in der Schweiz und im Kanton St.Gallen zu informieren.




  • Der Kantonsrat berät fünf Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes:
    • Arbeitsplätze nachhaltig sichern: Monitoring für verbürgte Corona-Kredite (51.20.37);
    • Das Staatspersonal in der Corona-Krise: Sturm und Flaute zur gleichen Zeit (51.20.42);
    • Arbeitsmodelle der kantonalen Verwaltung in Zeiten des Lockdowns (51.20.43);
    • Vom Volkswirtschaftsdepartement zum Gesundheitsdepartement – Rochaden in Kaderpositionen werfen Fragen auf (51.20.60);
    • Diskriminierungsfreier Bewerbungsprozess in der kantonalen Verwaltung (51.20.74).


  • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019 (24.20.01). Es geht um den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung 2019, die weiterhin den Zutritt von St.Galler Studierenden zu allen Schweizer Universitäten sichert. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
  • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2020 (II) (34.20.02).
  • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über den Sonderkredit zur Erstellung von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Hochbauten (33.20.05C). Der Kantonsrat folgt dem Antrag des Präsidiums, die zweite Lesung am Sessionsmittwoch durchzuführen.
  • Der Kantonsrat berät den Kantonsratsbeschluss über das Budget 2021 (33.20.03). Beratungsgrundlage sind die Anträge der Finanzkommission.
    • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über das Budget 2021 (33.20.03). Der Staatssteuerfuss bleibt unverändert, das Budget sieht einen Aufwandüberschuss von 27'199'600.– Franken vor.
    • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der das Präsidium beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Staatswirtschaftlichen Kommission am Beispiel des in der Februarsession 2020 beschlossenen Auftrags zur Senkung des Steuerfusses abzuklären, ob es der Regierung selbst überlassen ist, zu entscheiden, ob sie einen Auftrag des Kantonsrates erfüllen will oder nicht, oder ob vorgängig ein Antrag auf Abschreibung des Auftrags gestellt werden muss, falls der Auftrag nicht erfüllt werden soll (Ziff. 16).
    • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, im Aufgaben- und Finanzplan 2022–2024 und im Budget 2022 aufzuzeigen, wo die für das Führen der «schwarzen Liste» geltend gemachten Kosten in der Höhe von 250'000 bis 500'000 Franken konkret in Abzug gebracht werden (Ziff. 15).
    • Der Kantonsrat folgt den Anträgen (Ziff. 12-14) der Finanzkommission; sie wurden von der Regierung nicht bestritten.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab auf Festhalten am Entwurf der Regierung, der eine Pauschale von 0,8 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen und den strukturellen Personalbedarf vorsieht. Er folgt damit der Finanzkommission, die  eine Reduktion auf 0,6 Prozent beantragte, wobei davon 0,4 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen zu verwenden seien (Ziff. 9).
    • Der Kantonsrat beschliesst, den Motorfahrzeugsteuerfuss für das Jahr 2021 auf 100 Prozent festzusetzen.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, den Staatssteuerfuss für das Jahr 2021 von 115 auf 110 Prozent zu reduzieren (Ziff. 2).
    • Der Kantonsrat beschliesst:
      • den Sonderkredit «Werterhalt Sicherheitsfunknetz POLYCOM» (Ziff. 8);
      • den Sonderkredit «Förderungsprogramm Energie 2021-2025» (Ziff. 7b);
      • den Sonderkredit «OST 2021-2022» (Ziff. 7a);
      • das Darlehen an private Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (Ziff. 6).


    • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom Bericht «Berichterstattung betreffend Beteiligungs- und Eigentümerstrategie für die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG» (Ziff. 11).
    • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom Bericht «Gebühren und Abgaben auf ökologischen Investitionen im Gebäudebereich reduzieren» (Ziff. 10).
    • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom Leistungsauftrag für die Ost – Ostschweizer Fachhochschule 2021–2022 (Ziff. 5).
    • Der Kantonsrat genehmigt den Leistungsauftrag für das Zentrum für Labormedizin für das Jahr 2021 (Ziff. 4).
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, das Budget für Besoldungen der Kantonspolizei um Fr. 300'000.– zu reduzieren und dieses innerhalb des Sockelpersonalaufwands des Sicherheits- und Justizdepartementes zu finanzieren.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag auf Festhalten am Entwurf der Regierung ab, der eine Pauschale des Sockelpersonalaufwands von 0,4 Prozent in Höhe von Fr. 1,7 Mio. vorsieht. Er folgt damit dem Antrag der Finanzkommission, die eine Streichung dieser Pauschale beantragte.


  • Der Kantonsrat berät den Kantonsratsbeschluss über das Budget 2021 (33.20.03) und den Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Erstellung von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Hochbauten (33.20.05C). Der Kantonsrat tritt auf beide Vorlagen ein.
  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über den Sonderkredit zur Beteiligung an der Innovationspark AG und zur Gewährung von Betriebsbeiträgen (33.20.05B) verläuft diskussionslos. Es geht um die Bewerbung des Innovationsparks Ost beim Netzwerk «Switzerland Innovation».
  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit der Interpellation «Gute Arbeitsbedingungen und angemessener Schutz für das Pflege- und Betreuungspersonal: Macht der Kanton genug für das Rückgrat der Pandemiebekämpfung?» (51.20.87); die Regierung bestreitet die Dringlichkeit. Der Kantonsrat lehnt die Dringlichkeit der Interpellation ab.
  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit der Interpellation «Fakten zu Corona/Covid-19» (51.20.86); die Regierung bestreitet die Dringlichkeit. Der Kantonsrat lehnt die Dringlichkeit der Interpellation ab.
  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit der Interpellation «Geplante Verlegung des Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe (BZGS) nach Rorschach: Wurden die erforderlichen strategischen Überlegungen gemacht?» (51.20.85); die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht.  Der Kantonsrat erklärt die Interpellation für dringlich.
  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit der Interpellation «Keine unnötigen Einschränkungen im Wintertourismus!» (51.20.82); die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Die Interpellation wird zurückgezogen.
  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit der Motion «Keine strategischen Standortentscheide für Berufsfachschulen ohne die notwendigen Grundlagen» (42.20.20); die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. Der Kantonsrat erklärt die Motion für dringlich.
  • Es erfolgen Stellungnahmen zur Information der Regierung zum Geschäft 22.20.XX.
  • Das Präsidium des Kantonsrates hat die folgenden vorberatenden Kommissionen bestellt
    • XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz (22.20.09);
    • IV. Nachtrag zum Jagdgesetz (22.20.●●);
    • Gesetz des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.20.XX);
    • Kantonsratsbeschluss über den Ausgleich von Ertrags-ausfällen der Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie (33.20.09E);
    • XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (36.20.01);
    • Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau (36.20.02).


  • Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet den zweiten Sitzungstag.

 

Beschlüsse vom Montag, 30. November 2020:

  • Der Kantonsratspräsident beendet den ersten Sessionstag. Der Sessionsdienstag beginnt um 08.30 Uhr.
  • Der Kantonsrat erledigt eine Interpellation aus dem Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes:
    • Strengere Kriterien für Dublin-Überstellungen nach Italien – was bedeutet das für den Kanton St.Gallen? (51.20.23).


  •  Der Kantonsrat berät die Motion «Beteiligung an den Kosten des Polizeieinsatzes für Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen» (42.20.13). Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt. Der Kantonsrat tritt auf die Motion ein und heisst sie gut.
  • Der Kantonsrat berät die Motion «Für eine verwaltungs-ökonomische und sozialverträgliche Feuerwehrersatzabgabe: Änderung des Feuerschutzgesetzes» (42.20.12). Die Regierung hat Nichteintreten beantragt, weil sie das begründete Anliegen bereits auf Verordnungsstufe umgesetzt hat. Die Motionäre ziehen die Motion zurück.
  • Einzige Lesung des Berichts über «Massnahmen zur Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» (40.19.04). Es geht um bereits vorhandene Präventionsmassnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus sowie über die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vorgeschlagenen Massnahmen. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Er nimmt vom Bericht Kenntnis.
    • Er heisst den von der Regierung nicht bestrittenen Auftrag der vorberatenden Kommission gut, dem Kantonsrat über die Etablierung und Arbeit der Fach- und Anlaufstelle Radikalisierung und Extremismus (FAREX) Bericht zu erstatten und eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Lage im Kanton St.Gallen zu präsentieren.
    • Der Kantonsrat diskutiert einen Auftrag an die Regierung, mit einer raschen Revision des Polizeigesetzes die Rechtsgrundlagen für die Meldung sicherheitsrelevanter Gefährdungssituationen durch öffentliche Organe an die Polizei zu schaffen. Die Regierung kündigt eine baldige Anpassung des Polizeigesetzes an. Der Auftrag wird deshalb zurückgezogen.
    • Der Kantonsrat diskutiert einen Auftrag an die Regierung, eine öffentliche Liste über Gebetseinrichtungen staatlich nicht anerkannter Religionsgemeinschaften zu prüfen. Der Kantonsrat lehnt den Auftrag ab.
    • Er heisst einen Auftrag an die Regierung gut, die Rechtsgrundlagen für die Meldung sicherheitsrelevanter Gefährdungssituationen durch öffentliche Organe an die Polizei zu schaffen.


  • Der Kantonsrat behandelt Vorstösse aus dem Volkswirtschaftsdepartement.
    • Er berät über das Postulat «Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen» (43.20.06). Er tritt auf das Postulat ein. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt. Der Kantonsrat heisst das Postulat gut.
    • Der Kantonsrat erledigt drei Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Volkswirtschaftsdepartementes:
      • Definitives Aus für Drittverkaufsstellen der SBB? (51.20.59);
      • Mit weniger Bürokratie gegen Corona (51.20.64);
      • Biodiversitätskrise in der Landwirtschaft (51.20.70).




  • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über den Sonderkredit zur Beteiligung an der Innovationspark AG und zur Gewährung von Betriebsbeiträgen (33.20.05B). Es geht um die Bewerbung des Innovationsparks Ost beim Netzwerk «Switzerland Innovation». Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Er lehnt einen Antrag ab, der vorsah, die A-fonds-perdu-Beiträge nur auszuzahlen, sofern das Betriebsergebnis ausreicht, die Betriebskosten zu decken. Im Übrigen folgt der Kantonsrat den Anträgen der vorberatenden Kommission. Die zweite Lesung findet morgen Dienstag 1. Dezember 2020 statt.
  • Der Kantonsrat berät in zweiter Lesung den V. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung (22.20.08). Es geht um die Frage, wer die Pflegekosten zu tragen hat, die im Einzelfall die kantonalen Höchstansätze übersteigen. Der Nachtrag untersteht dem fakultativen Gesetzesreferendum. Die zweite Lesung des V. Nachtrags zum Gesetz über die Pflegefinanzierung (22.20.08) verläuft diskussionslos.
  • Die zweite Lesung des II. Nachtrags zum Gemeindegesetz (22.20.05) verläuft diskussionslos. Es geht um die Veröffentlichung der Besoldung von gewählten Behördenmitgliedern.
  • Der Kantonsrat berät in zweiter Lesung den IV. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz (22.20.04). Es erfolgt eine Richtigstellung zu einzelnen Grafiken in der Botschaft, die aber nicht zu einer geänderten Beurteilung führt. Die zweite Lesung des IV. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz (22.20.04) verläuft diskussionslos. Es geht um das aktuelle Finanzausgleichssystem.
  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung (34.20.09) verläuft diskussionslos. Es geht um jährlich wiederkehrende Beiträge für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung an den kantonalen Spitalstandorten mit einem stationären Mehrspartenangebot sowie für die Notfallversorgung an den Standorten von Gesundheits- und Notfallzentren.
  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (33.20.09C) verläuft diskussionslos. Es geht um eine Bareinlage in der Höhe von 10. Mio. Franken und eine Umwandlung von bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe 20 Mio. Franken in Eigenkapital, um die Liquidität der Spitalregion zu sichern. Die Bareinlage wird auf Seiten des Kantons der Investitionsrechnung belastet. Der Kantonsratsbeschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (33.20.09A) verläuft diskussionslos. Es geht um die Umwandlung bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe von 10 Mio. Franken in Eigenkapital, um die Liquidität der Spitalregion zu sichern. Der Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
  • Die zweite Lesung des Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil (35.20.02) verläuft diskussionslos. Es geht um den Verzicht der Fertigstellung des ursprünglichen Bauprojekts in Wattwil aufgrund der Ergebnisse der Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde.
  • Die zweite Lesung des Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten (35.20.01) verläuft diskussionslos. Es geht um den Verzicht der Umsetzung des ursprünglichen Bauprojekts in Altstätten aufgrund der Ergebnisse der Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde.
  • Die zweite Lesung des IV. Nachtrags zum Gesetz über die Spitalverbunde (22.20.02) verläuft diskussionslos. Es geht um die Unterscheidung zwischen Spitalstandorten mit einem Mehrspartenangebot und Standorten mit einem Gesundheits- und Notfallzentrum.
  • Zweite Lesung der Vorlagen zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde (22.20.02 et.al.).
  • Der Kantonsrat wählt Kantonsrätin Monika Scherrer-Degersheim (CVP-EVP) als Ersatz für Kantonsrätin Suter-Rapperswil-Jona in die Finanzkommission.
  • Der Kantonsrat wählt Kantonsrat René Bühler-Schmerikon (SVP) als Ersatz für Kantonsrat Gerig-Wildhaus-Alt St.Johann in die Rechtspflegekommission.
  • Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
    • XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz (22.20.09);
    • IV. Nachtrag zum Jagdgesetz (22.20.XX);
    • Gesetz des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.20.XX);
    • Kantonsratsbeschluss über den Ausgleich von Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie (33.20.09E);
    • XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (36.20.01);
    • Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau (36.20.02).


  • Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet die Novembersession 2020.