Die Regierung des Kantons St.Gallen stimmt der grundsätzlichen Stossrichtung des Vorschlags des Bundes zur Härtefallregelung zu. Sie hat in einem ersten Schritt Branchen bestimmt, für die sie Unterstützungsgelder prüfen will. Zudem hat sich die Regierung zur aktuellen Lage in den Alters- und Pflegeheimen ausgetauscht. In mehreren Heimen gibt es Ansteckungen mit dem Coronavirus.
Aktuell sind im Kanton zwölf Einrichtungen von einem Ausbruch des Coronavirus betroffen. Es gibt 174 laborbestätige Fälle bei Bewohnenden und 140 Fälle beim Personal. In der ersten Welle während des Frühlings sind insgesamt 15 Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen an oder mit Corona verstorben, seit Oktober sind 22 weitere Todesfälle dazugekommen. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern, bietet das Gesundheitsdepartement den Alters- und Pflegeheimen an, die Schutzkonzepte vor Ort auf ihre Effektivität und Verbesserungspotential zu prüfen.
Um die Ansteckungsrisiken zu minimieren, hat die Regierung bereits Ende Oktober eine Besuchseinschränkung für Betagten- und Pflegeheime erlassen. Zudem empfiehlt der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Verband der Betagten- und Pflegheime Curaviva den Einrichtungen die Anwendung eines 3-Phasenmodells hinsichtlich Besuchen in Einrichtungen.
Fachpersonal im Fokus
Die personelle Situation in den Betagtenheimen ist angespannt. Das Gesundheitsdepartement hat deshalb einen Pool für Fachpersonen eingerichtet. Gesucht werden Pflegefachpersonal oder Personen mit anderen Ausbildungen im Gesundheitswesen für Einsätze in Spitälern, in der Spitex, in der Langzeitpflege sowie in den Schwerpunktpraxen. Interessierte können sich auf der Webseite www.sg.ch/coronavirus eintragen.
Die Regierung bedankt sich bei den Mitarbeitenden der Gesundheits-, Pflege- und Sozialinstitutionen, die seit Monaten Aussergewöhnliches leisten. Dazu gehören auch die Betreuungspersonen in den Kindertagesstätten: Sie tragen dazu bei, dass das Pflege- und Betreuungspersonal weiterhin die erkrankten Personen pflegen können.
Kantonale Härtefallregelung auf Kurs
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Härtefallverordnung am 4. November 2020 eröffnet. Die Kantone haben bis am 13. November 2020 Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Diese Frist ist äusserst knapp bemessen. Die Regierung des Kantons St.Gallen stimmt der grundsätzlichen Stossrichtung jedoch zu.
Was die kantonalen Härtefallmassnahmen angeht, bereitet die Regierung derzeit die gesetzlichen Grundlagen vor. Sie wird insbesondere die Fragen zum Kreis der Bezügerinnen und Bezüger, zum Umfang, zu den Voraussetzungen und zum Vollzug der Massnahmen klären. Derzeit schliesst die Regierung noch keine der möglichen Massnahmen aus. Somit sind Darlehen, Bürgschaften, Garantien, aber auch A-fonds-perdu-Beiträge möglich. Im Vordergrund stehen jedoch Bürgschaften und A-fonds-perdu-Beiträge.
Folgende Branchen stehen derzeit im Fokus:
- Gastronomie
- Hotellerie
- Reisebüros/Reiseveranstalterinnen und Reiseveranstalter
- Dienstleister der Reisebranche (Reisecarunternehmen) oder touristische Betriebe
- Marktfahrerinnen und Marktfahrer
- Schaustellerinnen und Schausteller
- Event- und Veranstaltungsbranche
- Tierparks
- zu prüfen: Zulieferer
Unterstützung für finanziell gesunde Unternehmen
Die Herausforderung besteht im Vollzug darin, dass die Massnahmen nicht strukturerhaltend wirken sollen. Die Regierung will mittels geeigneten Kriterien Fehlallokationen verhindern. Wie im Bereich des öffentlichen Verkehrs sollen etwa die eigenen Reserven eingebracht werden müssen. Die vom Bund formulierten Kriterien für eine Härtefallunterstützung gehen in die gleiche Richtung. Es sollen nur überlebensfähige Unternehmen unterstützt werden. Welche das sind, wird die Regierung anhand eines Kriterienkatalogs definieren. Sie ist sich bewusst, dass die Grenzziehung zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Wettbewerbsverzerrung sehr fliessend sein kann. Die Regierung möchte zukunftsgerichtete Rahmenbedingungen für die Wirtschaft im Kanton St.Gallen schaffen, wie sie es mit dem Innovationspark Ost, mit Rhysearch oder der IT-Bildungsoffensive beabsichtigt.
In zeitlicher Hinsicht prüft die Regierung die Voraussetzungen, Dringlichkeitsrecht anzuwenden, um die Härtefallunterstützung noch dieses Jahr gewähren zu können. Das Dringlichkeitsrecht würde danach auf dem parlamentarischen Weg in ordentliches Gesetzesrecht überführt. Die Regierung wird das Vorgehen und die Ausgestaltung der Massnahmen heute Dienstagabend mit den Fraktions- und Parteipräsidentinnen und -präsidenten besprechen.