Im Kanton St.Gallen bleibt nach den Entscheiden des Bundesrates das zusätzliche Tanzverbot aufgrund der epidemiologischen Lage bestehen. Grossveranstaltungen sind möglich, sofern die Veranstalterinnen und Veranstalter über ein geeignetes Schutzkonzept verfügen und dieses durch das Gesundheitsdepartement geprüft wurde. Die Regierung empfiehlt den Gemeinden zudem, auf den Verkehrsflächen der Schulhäuser für Erwachsene eine Maskenpflicht einzuführen.
Oberstes Ziel der Regierung bleibt, genügend Platz in den Spitälern für Patientinnen und Patienten, die am Coronavirus erkrankt sind, bereitstellen zu können. Die Regierung des Kantons St.Gallen begrüsst deshalb die Entscheide des Bundesrates vom vergangenen Sonntag. Sie hält gleichzeitig am zusätzlich geltenden Tanzverbot fest. Daten aus dem Contact Tracing zeigen, dass sich viele Personen in Clubs anstecken. Die Regierung hat auch die Möglichkeit diskutiert, Tanzen mit Maske weiterhin zu erlauben. Beim Tanzen atmen Personen aber auch mit Maske Aerosole aus, eine erhöhte Ansteckungsgefahr bleibt bestehen. Kulturunternehmen können wegen den eingeschränkten Betriebsmöglichkeiten Kurzarbeit beantragen. Man beachte dazu bitte die separate Medienmitteilung von heute.
Keine bekannten Ansteckungen an Grossveranstaltungen
Im Kanton St.Gallen haben sich gemäss aktuellen Daten bis jetzt keine Personen an einer Grossveranstaltung mit dem Coronavirus angesteckt. Dies zeigt aus Sicht der Regierung, dass Grossveranstaltungen auch in der aktuellen Lage mit einem guten Schutzkonzept möglich sind. Im Kanton St.Gallen gibt es zwei Grossveranstaltungen: Es sind die Spiele des FC St.Gallen und der Rapperswil-Jona Lakers. Beide Veranstalter haben strenge Schutzkonzepte, die vom Gesundheitsdepartement geprüft wurden. Bis auf Weiteres bleiben diese gültig und die Spiele können mit Zuschauerinnen und Zuschauern durchgeführt werden. Das Gesundheitsdepartement behält sich aber vor, die Bewilligungen kurzfristig zu entziehen, falls die Lageentwicklung dies verlangt.
Erwachsene sollen Maske tragen auf Verkehrsflächen der Volksschule
Bereits vor den Herbstferien hatte das Bildungsdepartement eine Maskenempfehlung für die Verkehrsflächen in den Berufsfach- und Mittelschulen ausgesprochen. Ende letzter Woche hat es diese Empfehlung in eine Verpflichtung umgewandelt, womit am Montag alle Berufsfach- und Mittelschulen im Kanton mit einer Maskenpflicht ins neue Quartal gestartet sind. Von der am Sonntag vom Bund bekanntgegebenen schweizweiten Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sind Schulhäuser zwar ausgenommen. Das Bildungsdepartement empfiehlt aber den Gemeinden, auch in der Volksschule eine Maskenpflicht einzuführen. Diese soll sich auf erwachsene Personen und auf die Verkehrsflächen beschränken. Bereits heute gilt in den Schulhäusern, dass Erwachsene dort, wo sie den Abstand nicht einhalten können, eine Maske tragen sollen. Schülerinnen und Schüler der Volksschule besuchen die Schule in jedem Fall ohne Maske.
Regierung passt 3-Stufen-Plan an
Die Regierung basiert ihre Entscheide auf einem dreistufigen Eskalationsplan. Diesen hatte sie im Juli verabschiedet. Seither hat sich gezeigt, dass die Auslösekriterien für zusätzliche Einschränkungen zu stark auf die Fallzahlen von positiv getesteten Personen ausgerichtet waren und zu wenig auf die Anzahl Personen in Spitalpflege. Die Regierung hat deshalb den 3-Stufen-Plan angepasst und verabschiedet. Er ist auf der Webseite www.sg.ch/coronavirus unter «Aktuelle Massnahmen» aufgeschaltet.