Der Kanton St.Gallen unterstützt St.Galler Spitäler und Kliniken für Ertragsausfälle, die sie während des vom Bundesrat verordneten Behandlungsverbots vom 17. März bis 26. April 2020 erlitten haben. Die Entschädigungen belaufen sich auf rund 42,3 Millionen Franken, wie die Regierung entschieden hat.
Der Bundesrat verpflichtete Spitäler und Kliniken, zwischen dem 17. März und 26. April 2020 auf nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe zu verzichten. Aufgrund dieses Behandlungsverbots verzeichneten die meisten Spitäler und Kliniken erhebliche Ertragsausfälle, die nicht mit Erträgen aus der Behandlung von COVID-19-Patientinnen und Patienten kompensiert werden konnten.
Da sich aus heutiger Sicht weder der Bund noch die Krankenversicherer an den Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken beteiligen, unterstützt der Kanton, der für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständig ist, die st.gallischen Spitäler und Kliniken mit 42,3 Millionen Franken für diese Ertragsausfälle. Sollten der Bund oder Dritte zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Beiträge leisten, würden diese mit den vom Kanton geleisteten Entschädigungen verrechnet. Nicht Gegenstand der Vorlage sind Ertragsausfälle, die nach der Aufhebung des Behandlungsverbots entstanden sind. In den meisten Spitälern und Kliniken dauerte es einige Zeit, bis die ursprünglichen Frequenzen wieder erreicht werden konnten. Ertragsausfälle im Zusatzversicherungsbereich werden ebenfalls nicht entschädigt.
Die vorgesehene Unterstützung will die Regierung aus dem besonderen Eigenkapital finanzieren. Aus Sicht der Regierung handelt es sich dabei um gebundene Ausgaben. Diesen Ausgaben steht eine Entlastung in der Spitalfinanzierung gegenüber. Der Kanton beteiligt sich mit 55 Prozent an den Kosten der stationären Behandlungen. Durch das Behandlungsverbot konnten die Spitäler nur wenige stationäre Eingriffe durchführen, was die Ausgaben des Kantons für die Spitalfinanzierung um mindestens 15 Millionen entlastet.