Die Regierung legt dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht zum Vollzug und zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs vor. Dieser gibt Aufschluss, ob die Ziele des innerkantonalen Finanzausgleichs erreicht wurden, und er zeigt Möglichkeiten für Verbesserungen auf. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlagen einzutreten. Gleichzeitig möchte sie die Regierung beauftragen, neue Finanzausgleichsmodelle zu prüfen.
Der innerkantonale Finanzausgleich soll die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden ausgleichen, die auf verschiedene exogene und damit von den Gemeinden nicht beeinflussbare Belastungen zurückzuführen sind. Diese Ausgleichsbeiträge werden aus dem Kantonshaushalt finanziert. Der aktuelle Bericht zeigt nun, dass Fehlanreize innerhalb des Finanzausgleichs behoben werden konnten. Er zeigt aber auch, dass das System sehr kompliziert und teilweise schwer verständlich ist. Deshalb schlägt die Regierung Anpassungen vor, die der Vereinfachung und der Nachvollziehbarkeit des Lastenausgleichs dienen. Weiter unterbreitet sie dem Kantonsrat, das Berichterstattungsintervall auf sechs Jahre auszudehnen.
Intensive Diskussion um aktuelles Finanzausgleichssystem
Unter dem Präsidium von Michael Götte, Tübach, setzte sich die vorberatende Kommission intensiv mit dem aktuellen Finanzausgleichssystem des Kantons St.Gallen auseinander. Unter anderem standen eine Erhöhung der Beitragssätze für überdurchschnittliche Belastungen sowie eine gewichtigere Berücksichtigung von unterdurchschnittlichen Belastungen einzelner Gemeinden zur Diskussion. Entsprechende Anträge fanden jedoch keine Mehrheit.
Die Mehrheit der Kommission sprach sich hingegen dafür aus, der Regierung einen Auftrag zu erteilen, dem Kantonsrat auf den nächsten Wirksamkeitsbericht hin eine neue Entscheidungsgrundlage zu unterbreiten. Diese soll die verschiedenen Finanzausgleichsmodelle im interkantonalen Vergleich aufzeigen. Insbesondere sollen dabei die Auswirkungen einer Umstellung auf ein anderes Finanzausgleichsmodell dargelegt und das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Standortattraktivität des Kantons verfolgt werden. Weiter sprach sich die Kommission entgegen dem Vorschlag der Regierung für die Beibehaltung des bisherigen Berichterstattungsintervalls von vier Jahren aus.
Der Kantonsrat berät in der kommenden Septembersession die Gesetzesvorlage in erster Lesung sowie Bericht und Kantonsratsbeschluss in einziger Lesung und voraussichtlich in der Novembersession 2020 die Gesetzesvorlage in zweiter Lesung. Der Bericht sowie Botschaft und Entwürfe der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 40.20.01/22.20.04/33.20.06 zu finden.