Die vorberatende Kommission zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Qualität in den Spitälern und die Finanzen langfristig zu sichern. Sie unterstützt deshalb im Grundsatz das Konzept «4plus5». Die Kommission will aber den Standort Walenstadt im Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte aufnehmen. Sie verkürzt im Gegenzug aber auch die Frist für den Prüfbericht zur Zukunft des Spitals auf zwei Jahre. Zudem sieht die Kommission Aufträge für die Regierung zu den Standorten Wil und Flawil vor.
Die Regierung hat im Februar 2020 die «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde» mit dem Konzept «4plus5» verabschiedet. Die Regierung will das stationäre Angebot an den vier Spitalstandorten Grabs, Uznach, Wil und St.Gallen konzentrieren. Die Bevölkerung in Altstätten, Wattwil, Flawil, Rorschach und Walenstadt wiederum soll ein regionales Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) aufsuchen können. Die genaue Ausgestaltung und Führung der GNZ soll in Zusammenarbeit mit den lokal niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
Die vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von Walter Gartmann, Mels, hat die Botschaft und die Entwürfe der Regierung an mehreren Tagen beraten. Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung des Regierungsvorschlags. Sie anerkennt den dringenden Handlungsbedarf insbesondere aufgrund der finanziellen Lage des Spitalverbundes und des zunehmenden Fachkräftemangels. Für die Kommission sind die Sicherstellung der Qualität der Spitäler und die Grundversorgung der Bevölkerung die zentralen Anliegen.
Walenstadt soll bis auf Weiteres ein Spitalstandort bleiben
Die vorberatende Kommission hat den Bestand und Nutzen der einzelnen Spital- und GNZ-Standorte ausführlich diskutiert. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, den Standort Walenstadt in die Liste der Spitalstandorte aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Regierung den Bericht zur Weiterentwicklung des Standorts Walenstadt unter Berücksichtigung einer interkantonalen Zusammenarbeit in einer Versorgungsregion «Sardona» bereits in zwei Jahren vorlegen. Die Stossrichtung der Regierung bleibt damit im Wesentlichen erhalten.
Die Regierung soll auch die Weiterentwicklung des Spitalstandorts Wil unter Einbezug der interkantonalen Zusammenarbeit näher prüfen und spätestens in fünf Jahren dem Kantonsrat Bericht erstatten. Für den Standort Flawil wiederum soll die Regierung innert zwei Jahren und unter Einbezug der regionalen Akteure eine Lösung ausarbeiten, wie das Spital in ein Gesundheits-, Notfall- und Therapiezentrum umgewandelt werden kann.
Die vorberatende Kommission diskutierte Anträge zur Beibehaltung der Spitalstandorte Altstätten und Wattwil, diese fanden aber keine Mehrheit.
Einbezug der Stimmbevölkerung diskutiert
Die gesamte Vorlage umfasst mehrere Geschäfte. Über einzelne Geschäfte wird das Volk aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in jedem Fall abstimmen, zum Beispiel über die Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) und den Sanierungsbeitrag an die Spitalregion Fürstenland Toggenburg. Die vorberatende Kommission hat diskutiert, ob dem Stimmvolk zusätzliche Geschäfte vorgelegt werden sollen. Der Kantonsrat entscheidet über den weitergehenden Einbezug der Stimmbevölkerung.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Novembersession 2020 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung ist im Ratsinformationssystem http://www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.20.02 zu finden.