Im Juli ist die Zahl der Stellensuchenden im Kanton St.Gallen weiterhin gewachsen, gegenüber dem Vormonat um knapp 280, gegenüber dem Vorjahr um rund 4'100 Personen. Der Anstieg hat sich damit wieder leicht verstärkt. Für den Monat August haben 9'300 Betriebe für mehr als 104'000 Mitarbeitende vom Amt für Wirtschaft und Arbeit eine Bewilligung zur Kurzarbeit erhalten.
Ende Juli waren im Kanton St.Gallen 13'381 Stellensuchende bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat Juni 2020 sind es 278 Personen oder 2,1 Prozent mehr. Gegenüber dem Juli 2019 beträgt die Zunahme fast 45 Prozent. Dieser Wert ist höher als in der Gesamtschweiz, aber auch höher als im Thurgau und in Appenzell Ausserrhoden. Der Grund für die Differenzen liegt im höheren Industrieanteil im Kanton St.Gallen. Im Thurgau und in Ausserrhoden fällt auch ein etwas geringerer Anstieg im Dienstleistungssektor auf.
Jüngere Stellensuchende überdurchschnittlich von Anstieg betroffen
Bei den 15–24-jährigen Stellensuchenden beträgt der Anstieg gegenüber dem Vormonat 133 Personen oder etwas über sieben Prozent. Weniger sind es bei den 25–49-Jährigen, nämlich 1,2 Prozent. Bei den Ältesten sind es 1,5 Prozent. Damit bleibt der Trend erhalten, dass die jüngeren Altersgruppen überdurchschnittlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Wirtschaftsleben betroffen sind.
Auch in Vergleich zum Vorjahr ist die Zunahme bei den 15–24-Jährigen am stärksten, nämlich über 70 Prozent, gegenüber 45 Prozent bei den 25–49-Jährigen und 34 Prozent bei den 50-Jährigen und Älteren.
Zunahme in den Wahlkreisen setzt sich fort, mit einer Ausnahme
Auch im Juli hat sich die Zunahme bei den Wahlkreisen fortgesetzt, am stärksten im Toggenburg mit 4,5 Prozent. Eine Abnahme gab es dagegen im Sarganserland mit 1,9 Prozent. In den anderen Wahlkreisen liegt der Anstieg gegenüber dem Vormonat zwischen einem und dreieinhalb Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zunahme nochmals akzentuiert. Sie beträgt zwischen gut 30 Prozent im Wahlkreis St.Gallen und gegen 60 Prozent im Sarganserland.
Stark unterschiedliche Entwicklung in den Wirtschaftsbranchen
Aus saisonalen Gründen ist die Zahl der Stellensuchenden im Baugewerbe (-1,1%) und im Gastgewerbe (-2,2%) gegenüber dem Vormonat etwas gesunken. Zugenommen hat sie dafür weiter in einigen Industriebranchen, so im Papier- und Druckgewerbe, bei Gummi- und Kunststoffwaren (je rund 5%) und im Maschinenbau (+4,3%). Ebenfalls unverändert ist der Anstieg im Detailhandel (+3,8%). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zunahme in der Industrie nach wie vor höher (+52,3%) als bei den Dienstleistungen (+41%).
Eine detaillierte tabellarische Darstellung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach soziodemographischen Merkmalen und Branchen finden Sie auf dem kantonalen Statistikportal als Excel- oder als PDF-File.
Anmeldung zur Kurzarbeit für über ein Drittel der Beschäftigten
Die Voranmeldungen zur Kurzarbeit liegen auf dem gleichen Niveau wie im Vormonat. Für August sind es 9'300 Betriebe und 104'000 Beschäftigte. Die Voranmeldungen betreffen aktuell weiterhin etwas über ein Drittel der Beschäftigten im Kanton St.Gallen.
Aus den Voranmeldungen zur Kurzarbeit lassen sich nur teilweise Rückschlüsse auf die Höhe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung ziehen. Diese Information ist erst mit einigen Monaten Verzögerung verfügbar, wenn die Abrechnungen vorliegen. Eine detaillierte tabellarische Darstellung zur abgerechneten Kurzarbeit bis zum Mai 2020 finden Sie auf dem kantonalen Statistikportal als Excel- oder als PDF-File.
Der tabellarische Teil dieser Medienmitteilung ist unter diesem Link abgelegt. Weiteres Zahlenmaterial der Fachstelle für Statistik zu den Arbeitslosen und Stellensuchenden ist auf dem kantonalen Statistikportal zu finden.
Die hier von der Fachstelle für Statistik publizierten statistischen Informationen unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.
Erneuerung der Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung (Hinweis des Amts für Wirtschaft und Arbeit)
Jede Bewilligung zur Kurzarbeit ist befristet (z.B. auf 6 Monate). Die Mehrzahl der im Zuge der Pandemie ausgestellten Bewilligungen enthalten kein Enddatum. Wie aus der Presse zu erfahren war, laufen die Bewilligungen ohne Enddatum am 31. August 2020 aus. Ab 1. September 2020 kann ein Unternehmen nur dann Kurzarbeitsentschädigung geltend machen, wenn in den nächsten Tagen, d.h. rechtzeitig vor Auslaufen der bestehenden Bewilligung, erneut eine Voranmeldung eingereicht und durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit bewilligt wird. Damit ein Unternehmen ohne Unterbruch abrechnen kann, ist eine Verlängerung der Kurzarbeit bis spätestens 22. August 2020 zu melden.
Der Bundesrat hat die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung per 31. August 2020 aufgehoben. Das vereinfachte Verfahren ist damit nicht mehr gültig. Im Vergleich zum Frühling sind daher andere Formulare zu verwenden und zusätzliche Dokumente beizulegen.