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Publiziert am 01.07.2020 09:09 im Bereich Allgemein
Symbolbild Landwirtschaft: Traktor auf einem Feld

Die Kantone haben die Arbeitsverhältnisse für landwirtschaftliche Arbeitnehmende in einem Normalarbeitsvertrag zu regeln. Der bisherige Normalarbeitsvertrag ist seit dem Jahr 2004 unverändert und wird nun auf gemeinsamen Antrag des St.Galler Bauernverbandes und der Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter hin durch den neuen Vertrag ersetzt.

Die wöchentliche Arbeitszeit wird von bisher 55 auf 49,5 Stunden gekürzt, was bei einer Fünfeinhalb-Tage-Woche einer täglichen Arbeitszeit von neun Stunden entspricht. Neu gelten die Feiertage Neujahr, Ostermontag, Bundesfeiertag, Weihnachtstag und Stefanstag als bezahlte arbeitsfreie Tage.

Der bisherige Normalarbeitsvertrag sah keine Regelung der Pausen vor. Der neue Normalarbeitsvertrag regelt die Pausen nun explizit. Danach wird den Arbeitnehmenden über die Mittagszeit in der Regel eine unbezahlte Pause von wenigstens einer Stunde sowie je Halbtag eine unbezahlte Pause von jeweils einer Viertelstunde gewährt.

Moderne Arbeitszeitmodelle möglich

 

Neu können die Vertragsparteien auch eine Jahresarbeitszeit oder saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten vereinbaren. Diese Neuerungen entsprechen dem Trend nach Flexibilisierung der Arbeitszeiten und kommen insbesondere Landwirtschaftsbetrieben mit saisonalen Schwankungen entgegen.

Trotz einiger Kompromisse ist der neue Normalarbeitsvertrag arbeitnehmerinnen- bzw. arbeitnehmerfreundlicher und macht die Landwirtschaftsbetriebe als Arbeitsstelle attraktiver.