Der Kanton St.Gallen senkt ab sofort die Gebühren für die Wärmenutzung aus Seen, Fliessgewässern und dem Grundwasser. Dies gilt für neue Konzessionen und auch für die Erneuerung von bestehenden Konzessionen. Damit wird die Nutzung von Wärme aus Gewässern noch attraktiver.
Der Wasserzins für die Wärmenutzung aus Seewasser und Fliessgewässern wird von 8 Rappen auf 0,5 Rappen je Kubikmeter und Jahr reduziert. Die Gebühr für die Wärmenutzung aus Grundwasser wird von 4 Rappen auf 2 Rappen gesenkt. Davon profitieren Betreiber von neuen grösseren Anlagen mit einem Wärmeentzug von mehr rund 37 Kilowattstunden je Jahr. Kleinere Anlagen sind bereits heute vom Wasserzins befreit.
Zukunftsfähige und klimafreundliche Wärmeversorgung
Die Senkung des Wasserzinses geht auf einen Vorstoss im Kantonsrat während der Klimadebatte im Juni 2019 zurück. Die Regierung erhielt den Auftrag, die Gebührenpraxis bei der thermischen Gewässernutzung zu überprüfen. Mit der sofortigen Senkung der Gebühren für die Wärmenutzung unterstützt der Kanton St.Gallen die Umstellung auf eine zukunftsfähige, klimafreundliche Wärmeversorgung. Die Nutzung von Wärme aus Gewässern ist energieeffizient, wirtschaftlich und seit langem anerkannt. Sie eignet sich besonders für die Raumheizung und Warmwasserbereitstellung mittels Wärmepumpe. Neben Einzelanlagen werden vermehrt auch Grossanlagen für die Wärmeversorgung ganzer Quartiere oder Ortsteile über Wärmenetze realisiert.
Werden Gewässer zu Kühlzwecken genutzt, fliesst erwärmtes Wasser in das Gewässer zurück. Diese Erwärmung von Oberflächengewässern oder Grundwasser ist aus ökologischer Sicht kritischer als die Wasserentnahme zur Wärmegewinnung. Die Pflanzen und Lebewesen in einem Gewässer können durch das wärmere Wasser geschädigt werden. Deshalb bleibt der Wasserzins für Kühlzwecke unverändert. Zudem soll Abwärme dazu dienen, fossile Energieträger zu ersetzen. So kann verhindert werden, dass warmes Wasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser zurückfliesst.