Wegen des Coronavirus sind in diesem Jahr diverse 1.-August-Feiern abgesagt. Mehr Personen treffen sich im privaten Rahmen, wo die Infektionsgefahr gemäss den aktuellen Daten am grössten ist. Umso wichtiger ist es, auch am Nationalfeiertag die Hygieneregeln einzuhalten. Auch beim Abbrennen von Feuerwerk ist Vorsicht geboten. Auf dem Klosterplatz in St.Gallen ist dies nach wie vor verboten.
Viele Gemeinden haben ihre 1.-August-Feiern abgesagt, um grosse Menschenansammlungen und dadurch eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Doch auch private Feiern bergen die Gefahr, zu Infektionsherden zu werden. So zeigen die Daten aus dem Contact Tracing, dass sich rund ein Drittel aller gemeldeten Fälle im privaten Umfeld angesteckt hat. Deswegen appellieren die Behörden an die St.Galler Bevölkerung, sich auch im privaten Kreis an die Hygieneregeln zu halten: Abstand halten und wo dies nicht möglich ist, eine Maske tragen und regelmässig die Hände waschen. Wer sich krank fühlt, mischt sich nicht unter die Leute.
Kein Feuerwerk auf dem Klosterplatz
Am 1. August zieht es viele Personen in den Stiftsbezirk. Hier ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Denn der Stiftsbezirk ist kultur- und bauhistorisch ein sensibler Ort. Feuerwerk und Knallkörper sind für die Bauten des Unesco-Weltkulturerbes eine grosse Gefahr. Auch über die Grenzen des Stiftsbezirks hinaus gilt es, vorsichtig mit Feuern und Feuerwerkskörpern umzugehen. Zurzeit herrscht im Kanton eine mässige Waldbrandgefahr. Das Forstamt St.Gallen empfiehlt, Feuer nur in bebauten Feuerstellen zu entfachen. Die Feuer müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Auf das Steigenlassen von Himmelskörpern ist zu verzichten.