Aus dem Lotteriefonds werden Fr. 250'000.– für Familien und Einzelpersonen zur Verfügung gestellt, die wegen der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Gesuche können über Beratungs- oder Sozialfachstellen an die Caritas St.Gallen-Appenzell gerichtet werden, welche die Verwaltung der Gelder übernimmt. Die Regierung hat die entsprechende Leistungsvereinbarung genehmigt. Wichtig ist aber auch die langfristige Beobachtung der Situation.
Der Kantonsrat beschloss in der Maisession 2020 einen Rahmenkredit von Fr. 250'000.– aus dem Lotteriefonds für sofortige Überbrückungsleistungen an Einzelpersonen und Familien zur Verfügung zu stellen, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind. Das Geld verwaltet die Caritas St.Gallen-Appenzell. Der Kanton hat eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der Caritas abgeschlossen, damit die Hilfe rasch ausbezahlt werden kann.
Schnelle Hilfe für Betroffene im Kanton St.Gallen
Berechtigt für die Überbrückungshilfe sind Familien und Einzelpersonen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen. Es werden zum Beispiel Kosten für Lebensmittel, Mietkosten oder Krankenkassenprämien übernommen. Pro Person oder Familien kann nur ein Gesuch gestellt werden und es werden Beiträge von höchstens Fr. 2'000.– ausgerichtet. Schulden oder Betreibungen werden nicht übernommen. Die Betroffenen müssen sich vorgängig durch eine Beratungsstelle oder das Sozialamt der Gemeinde beraten lassen – nur über diese können Gesuche an die Caritas gestellt werden.
Grosse Erfahrung mit Armutsbetroffenen
Die Caritas setzt sich schweizweit mit 16 regionalen unabhängigen Organisationen für Armutsbetroffene ein. So betreibt sie beispielsweise die Caritas-Märkte, in denen diese verbilligt Lebensmittel einkaufen können. Sie verfügt über das notwendige Wissen und einen grossen Erfahrungsschatz, um die Einzelgesuche fachlich zu prüfen und ist zudem mit den Beratungsstellen und Sozialämtern im Kanton St.Gallen bestens vernetzt. So kann sichergestellt, dass die Unterstützungen mit anderen individuellen Massnahmen, etwa mit der finanziellen Sozialhilfe, abgestimmt sind.
Sozial-Monitoring in Planung
Zusätzlich zu dieser Sofortmassnahme beobachtet das Departement des Innern weiterhin die Entwicklungen im Bereich der Sozialhilfe und in anderen Sektoren des Sozialwesens. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und unter Berücksichtigung bestehender Instrumente auf kantonaler und nationaler Ebene, wie der Sozialhilfestatistik. Derzeit vermelden die Gemeinden im Kanton St.Gallen noch keine eigentliche Zunahme von Anfragen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen von Entlassungen und Kurzarbeit erst verzögert zeigen.
Detaillierte Informationen zur Gesuchstellung sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.caritas-stgallen.ch/corona