Die Regierung hat die st.gallischen Vertretungen für Organisationen mit kantonaler Beteiligung gewählt. Die Wahlen erfolgten nach Massgabe der Grundsätze zur Steuerung und Beaufsichtigung von Organisationen mit kantonaler Beteiligung im Kanton St.Gallen. Die Regierung wählte zudem zahlreiche Kommissionen sowie Expertinnen und Experten der Staatsverwaltung.
Die Regierung hat zudem einheitliche und verbindliche Vorgaben festgelegt, die klären, welche privaten Mandate die Mitglieder der Regierung und der Staatssekretär übernehmen dürfen. Grundsätzlich üben Mitglieder der Regierung und der Staatssekretär keine privaten Mandate aus. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die aktuellen Einsitznahmen in Institutsräte der Universität St.Gallen mit der neuen Amtsdauer entfallen. Lediglich in wenigen Einzelfällen hat die Regierung die Weiterführung von privaten Mandaten aus achtenswerten Gründen bewilligt. Die betreffenden Mitglieder der Regierung und der Staatssekretär erhalten für diese Tätigkeiten keine Entschädigung.