Die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter im Kanton St.Gallen bewegte sich 2019 auf dem Niveau des Vorjahrs. Dies geht aus dem Jahresbericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hervor, den das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco heute publiziert hat. Die Geschäftsstelle der Tripartiten Kommission des Kantons St.Gallen überprüfte 249 in- und ausländische Betriebe und 1'271 Personen auf Lohndumping und Scheinselbständigkeit.
Die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter im Kanton St.Gallen hat sich 2019 auf dem Niveau des Vorjahrs eingependelt, nachdem in den Vorjahren ein stetiger Anstieg zu verzeichnen war. Im Berichtsjahr wurden 8'837 kurze, befristete Beschäftigungen von ausländischen Arbeitnehmenden bei St.Galler Arbeitgebenden verzeichnet. Dagegen stieg die Zahl der von ausländischen Arbeitgebenden entsandten Arbeitnehmenden um 10,76 Prozent auf 8'493. Die Zahl der meldepflichtigen ausländischen Selbständigerwerbenden ging hingegen um 1,6 Prozent auf 1'170 zurück.
Amt für Wirtschaft und Arbeit kontrollierte 1'271 Personen
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit überprüfte im Berichtsjahr 249 in- und ausländische Betriebe und 1'271 Personen auf Lohndumping und Scheinselbständigkeit. Ein Grossteil der Kontrollen betraf das Baunebengewerbe und das verarbeitende Gewerbe. Mengenmässig hat St.Gallen die in der Leistungsvereinbarung mit dem Bund formulierte Vorgabe für 2019 damit nicht erreicht. Der Kanton ist sich seiner Verantwortung in Bezug auf die Umsetzung der Kontrollen aber bewusst und hat entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet. So bewilligte der Kantonsrat im November 2019 zusätzliche Stellenprozente. Damit ist aus heutiger Sicht gewährleistet, dass St.Gallen die Kontrollziele künftig erfüllen kann.
Bei den Lohnkontrollen wurden bei 22 Entsendebetrieben Lohnunterbietungen festgestellt. Hier konnte das Amt mit allen Arbeitgebern die für diesen Fall vorgesehenen Verständigungsverfahren durchführen und erfolgreich abschliessen. Bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern resultierten zwölf Lohnunterbietungen, zwei betrafen Haushalte im Rahmen des Normalarbeitsvertrages für hauswirtschaftliche Angestellte. Mit acht Arbeitgebern wurden Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Es konnten Lohnnachzahlungen oder -erhöhungen für die Arbeitnehmenden erzielt werden. Einer der Betriebe, mit denen das Verständigungsverfahren gescheitert ist, konnte die Abweichung begründen.
Weil sich die Kontrollen jeweils schwerpunktmässig auf Branchen konzentrieren, in denen die Wahrscheinlichkeit von Verstössen höher ist, lassen sich aus den Unterbietungsquoten nur bedingt Rückschlüsse auf die Situation am gesamten Arbeitsmarkt ziehen.
Neben ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit auch 2019 Kontrollen im Kampf gegen die Schwarzarbeit durchgeführt. Insgesamt wurden 146 Betriebe kontrolliert, was einer Zunahme von rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Automobilzulieferbetriebe im Fokus
Jährlich kontrolliert das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Auftrag der Tripartiten Kommission eine oder mehrere Branchen vertieft. Die Auswahl erfolgt dabei aufgrund des Ausmasses der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte oder der Feststellung vermehrter Lohnunterbietungen in der Vergangenheit.
Im Berichtsjahr standen Automobilzulieferbetriebe im Zentrum dieser vertieften Abklärungen. Die Untersuchungen ergaben erfreulicherweise keine Lohnverstösse, so dass keinerlei Einigungsverhandlungen geführt werden mussten. Für 2020 hat die Tripartite Kommission die Bodenleger als kantonale Fokusbranche bestimmt.
Ziel der flankierenden Massnahmen ist es, Missbräuche im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zu unterbinden. Zu diesem Zweck beobachtet das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Auftrag der Tripartiten Kommission den Arbeitsmarkt. Die Kommission setzt sich aus je vier Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer-, der Arbeitgeberschaft und des Kantons zusammen. Das Amt kontrolliert die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Dadurch sollen Sozial- und Lohndumping sowie Wettbewerbsverzerrungen unter den Marktteilnehmern verhindert werden. In den Branchen mit allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sind die Paritätischen Berufskommissionen, die durch die Sozialpartner gebildet werden, für die Kontrollen zuständig. Insbesondere im Baunebengewerbe, das aufgrund der Höhe und des Ausmasses der immer wieder festzustellenden Lohnverstösse als Risikobranche gilt, führen die Paritätischen Berufskommissionen den grösseren Teil der Kontrollen durch.