Die vorberatende Kommission des Kantonsrates befasste sich mit dem Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus. Zudem beriet sie den II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zuweisung eines Teils des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank an das besondere Eigenkapital. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlagen einzutreten und sieht weitere Anpassungen an der finanziellen Unterstützung für Private und Unternehmen vor.
Die Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehende ausserordentliche Lage stellt viele Unternehmen und zahlreiche selbständig tätige Personen vor enorme Herausforderungen. Mit der dringlichen Verordnung über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus vom 4. April 2020 hat die Regierung das wirtschaftliche Unterstützungsprogramm des Bundes mit einem kantonalen Unterstützungsprogramm im Umfang von 45 Millionen Franken ergänzt. Die dringliche Verordnung der Regierung soll nun in ein Gesetz überführt werden.
Programm soll Unternehmen stärker stützen und Arbeitsplätze sichern
Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, beriet die vorberatende Kommission die Vorlagen. Einigkeit besteht in der Kommission darüber, dass Wirtschaft und Bevölkerung unter den finanziellen Folgen der Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie stark leiden. Eingehend thematisiert wurde die Situation der selbständig Erwerbenden, der Kindertagesstätten sowie der Personen, die sich mit dem Gang zur Sozialhilfe konfrontiert sehen. Die Mitglieder der Kommission diskutierten über die Voraussetzungen sowie den Adressatenkreis der Unternehmen, denen eine Solidarbürgschaft des kantonalen Hilfsprogramms gewährt werden könnte. Sie befürworteten eine Öffnung des Programms auch für Unternehmen mit einem höheren Umsatzerlös als fünf Millionen Franken im Jahr 2019. Einem Antrag, der Unternehmen mit einem Umsatzerlös bis zu zehn Millionen Franken eine Gesuchberechtigung zugestehen will, wurde zugstimmt.
Um Unternehmen weiter zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern, sieht die Kommission die Ermöglichung von Rückstellungen bis zu 25 Prozent des ausgewiesenen Gewinns im Jahr 2019, wie sie der Kanton Thurgau kennt, als Möglichkeit. Die Kommission verwarf diese Idee jedoch. Stattdessen möchte sie die Regierung beauftragen, ein vereinfachtes Verfahren für Steuererlasse für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen einzuführen. Auf Gesuch hin können Unternehmen (juristische Personen und selbständig Erwerbende) die Kantons-und Gemeindesteuern 2019 im Umfang von 40 Prozent, höchstens 10'000 Franken, erlassen werden. Ein Erlass ist jedoch nicht möglich bei einem Steuerbetrag über 25'000 Franken.
Zuweisung an besonderes Eigenkapital
Um die Massnahmen der Liquiditätshilfe für die Unternehmen zu finanzieren, ist vorgesehen, einen Teil des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an das besondere Eigenkapital zuzuweisen. Die Kommission begrüsst dieses Vorhaben.
Fünf Millionen Franken für den sozialen Bereich
Ferner wurden die aktuellen Finanzierungsprobleme der Kindertagesstätten aufgrund der Selbstbetreuung durch die Eltern in der Debatte thematisiert. Diskutiert wurde die Zuständigkeit der Gemeinden, die sich klar in der Verantwortung sehen. Auch die Unterstützung von Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Existenz zu sichern, ist ein Anliegen der Kommission. Hierfür wurde ein Antrag zur Schaffung eines Nothilfefonds diskutiert, jedoch mit Verweis auf das bestehende Sozialhilfesystem von einer Mehrheit der Kommission abgelehnt. Stattdessen stimmte die Kommission einem Auftrag an die Regierung zu, fünf Millionen Franken im Budget 2021 für den sozialen Bereich vorzusehen und bei Bedarf das Geld mittels Nachtragskredit schon früher zu gewähren. Gemeindevertreter äusserten sich dahingehend, dass gemeinsam mit Betroffenen, die wegen der Corona-Krise Sozialhilfeschulden haben, kulante Lösungen gesucht werden.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aufräumsession 2020 in erster und zweiter Lesung. Das Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Botschaft und Entwürfe der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.20.07 und 23.20.02 zu finden.