Das Besuchsverbot und die geltenden Besuchseinschränkungen haben von den älteren Menschen und den besonders gefährdeten Personengruppen sowie ihren Angehörigen viel abverlangt. Für die psychische Gesundheit haben soziale Kontakte jedoch grosse Bedeutung. Die Coronavirus-Fallzahlen in der Schweiz und im Kanton St.Gallen sind sehr niedrig. Deshalb können die Besuchsregelungen in den Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen weiter gelockert werden. Mit den Lockerungen soll mehr zwischenmenschliche Nähe ermöglicht werden. Die Hygiene- und Distanzregeln bleiben trotzdem zentral.
Ab dem 30. Mai und damit auf Pfingsten lockert das Gesundheitsdepartement die Regelung bei Besuchen in Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Gemäss der neuen Regelung dürfen Besuche in allen Räumlichkeiten der Heime, das heisst auch in den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner, in den Restaurationsräumen oder im Gartenbereich stattfinden.
Einhaltung der Hygiene- und Distanzregelung bleibt zentral
Besucherinnen und Besucher tragen weiterhin eine Hygienemaske. Die Hygiene- und Distanzregeln sind weiterhin strikt einzuhalten.
Besucherinnen und Besucher müssen sich voranmelden und die Anzahl Besuchender bleibt auf zwei Personen pro Heimbewohnerin bzw. Heimbewohner und Besuch beschränkt. Um im Falle einer Infektion die Nachverfolgbarkeit der Kontaktpersonen sicherstellen zu können, müssen die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst werden.
Keine Isolation bei Neueintritten
Als weitere Lockerungsmassnahme wird auf die Isolation der neu in die Heime eintretenden Bewohnerinnen und Bewohner verzichtet. Es wird jedoch weiterhin empfohlen neueintretende Bewohnerinnen und Bewohner primär in Einzelzimmern unterzubringen.
Freiwillige Helferinnen und Helfer über 65 Jahre können Ihre Unterstützungstätigkeit in den Heimen unter Wahrung der Hygiene- und Distanzregeln wiederaufnehmen.
Wie bisher ist es den Bewohnerinnen und den Bewohnern von Heimen erlaubt die Heime im Rahmen von Spaziergängen und Ausflügen zu verlassen. Beim Verlassen des Hauses sind die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und soziale Distanz einhalten zu können.
Erste Lockerungen führten nicht zu mehr Fällen
Die Anzahl der auf COVID-19 positiv getesteten Personen im Kanton St.Gallen hat seit dem 1. Mai 2020 ein sehr tiefes Niveau erreicht. Die gemeldeten Einzelfälle werden im Rahmen des kantonalen Contact-Tracing erfasst und ihre Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt. Damit sinkt die Ansteckungswahrscheinlichkeit im Alltag und weitergehende Lockerungsmassnahmen im Kontakt mit Risikogruppen sind möglich.
Dies wird auch gestützt durch die Erfahrungen seit das Besuchsverbot vom 16. März 2020 am 11. Mai 2020 durch eine Besuchsregelung mit Auflagen ersetzt worden ist. In den Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen kam es zu keinem vermehrten Auftreten von Erkrankungsfällen bei Bewohnerinnen und Bewohnern oder dem Personal.