Die Staatswirtschaftliche Kommission prüfte im letzten Jahr schwerpunktmässig das Immobilienmanagement, das Baubewilligungsverfahren und die Verfahrenskoordination des Kantons sowie die Aufsichtsstrukturen im Bildungsdepartement. Die Kommission zeigt sich insgesamt zufrieden und macht in ausgewählten Themenbereichen Empfehlungen.
Der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung und die Staatsverwaltung, die kantonale Fachstelle für Datenschutz sowie die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. In ihrem diesjährigen Bericht hat die Staatswirtschaftliche Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Felix Bischofberger, Thal, einen Fokus auf das Baubewilligungsverfahren und die Verfahrenskoordination des Kantons gelegt. Dabei wurden die Abläufe und Prozesse, das Aufgabenverständnis der einzelnen Organisationseinheiten und die überdepartementale Zusammenarbeit geprüft. Dazu wurden Personen aus dem Bau-, Volkswirtschafts-, Sicherheits- und Justizdepartement sowie dem Departement des Innern befragt.
Baubewilligungsverfahren optimieren
Die Zuständigkeiten in Baubewilligungsverfahren und Verfahrenskoordination sind in der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz klar geregelt. Die Kommission stellt fest, dass je nach Fall viele Dienststellen der Verwaltung im Prozess mitwirken. Das führt dazu, dass trotz klarer Aufgabenzuteilung teilweise Entscheide ausbleiben oder sich aufgrund des aufwändigen Klärungsbedarfs verzögern. Die Kommission erwartet, dass vermehrt einvernehmliche Lösungen mit den Gesuchstellern gesucht und insgesamt raschere Entscheide getroffen werden. Zudem stellt sie fest, dass aufgrund der unterschiedlichen Gliederung der Ämter auch unterschiedliche Zusammenarbeitsformen entstanden sind. Die Kommission empfiehlt, im Rahmen der laufenden Projekte sämtliche Prozesse zu überprüfen und dabei auch die externen Anspruchsgruppen miteinzubeziehen. Dessen ungeachtet sind kurzfristige Optimierungen im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen und umzusetzen. Beispielsweise ist in den Entscheiden festzuhalten, wo es sich um eine Empfehlung und wo um eine zwingende rechtliche Vorgabe handelt. Zudem ist die Kontrolle der Baugesuche auf Vollständigkeit durch die federführende Stelle innerhalb einer Woche nach Eingang des Gesuchs durchzuführen.
Erstaunt zeigt sich die Staatswirtschaftliche Kommission über die geringe Zahl von 10 Prozent vollständig und korrekt eingereichten Baugesuchen. Unklar blieb jedoch, was bei den rund 90 Prozent unvollständigen Baugesuchen konkret fehlt. Die Kommission sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Sie erwartet vom Baudepartement deshalb einen Bericht, der die Baugesuche analysiert und auswertet und möglichen Handlungsbedarf aufzeigt.
Immobilienmanagement weiter vertiefen
Bei der Prüfung des Immobilienmanagements konzentrierte sich die Staatswirtschaftliche Kommission auf die Erfahrungen mit dem neuen Immobilienmanagement, die einzelnen Prozesse sowie die Organisation, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Hochbauamt. Ein weiterer Fokus lag auf dem Prozess bei Nachtragskrediten sowie bei der Instandhaltung und Sanierung. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass das Hochbauamt insgesamt gut aufgestellt ist und die Zuständigkeiten in der Immobilienverordnung klar geregelt sind. Sie erachtet eine Anpassung der Verordnung nicht als angezeigt, allerdings sollen der Austausch und die Kommunikation zwischen den Nutzern und dem Hochbauamt verbessert werden.
Der Kantonsrat nahm das neue Immobilienmanagement in Juni 2014 zur Kenntnis. Seither wurden einige Bauvorhaben erfolgreich damit umgesetzt. Die Staatswirtschaftliche Kommission beurteilt die Einführung des neuen Immobilienmanagements positiv. Es hat sich bewährt und die neuen Abläufe haben sich eingespielt. Lediglich bei den Mitberichtsverfahren und der Projektunterstützung sieht die Kommission noch einen Anpassungsbedarf. Weiter erachtet sie Areal- und Standortstrategien der dezentralen Nutzer, wie Departemente oder Spitäler, als zentrale Voraussetzung für eine faktenbasierte Immobilienstrategie. Sie erwartet von den dezentralen Nutzern, dass die Strategien zeitnah erstellt oder aktualisiert werden.
Bei Nachtragskrediten wird zwischen Kleinvorhaben (Kredite Bauten und Renovation) und Grossvorhaben (Investitionskredite) unterschieden. Die Prozessabläufe und Kompetenzen sind klar und nachvollziehbar festgehalten. Die Kommission begrüsst, dass sich die Finanzkommission regelmässig über Kreditumlagerungen bei Kleinvorhaben informieren lässt. Damit alle nichtpriorisierten Vorhaben auf Stufe Projektskizze dem Kantonsrat aufgezeigt werden können, empfiehlt sie der Regierung einen jährlichen Bericht, der eine Übersicht über die Verwendung der Investitionsmittel aller Klein- und Grossvorhaben macht.
Mehrheitlich bewährte Aufsichtsstrukturen im Bildungsdepartement
Bei der Prüfung der Aufsicht im Bildungsdepartement legte die Staatswirtschaftliche Kommission einen Schwerpunkt auf die Abläufe, Rollen, Rechte und Pflichten, Zuständigkeiten, Kompetenzen und Aufgaben im Departement sowie im Erziehungsrat und in den pädagogischen Kommissionen. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass die Rollen, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Departement klar hierarchisch festgelegt sind. Sie begrüsst, dass dazu einheitliche Standards definiert wurden. Die dichte Vernetzung und die vielen Schnittstellen erfordern einen intensiven Austausch. Die Kommission erwartet, dass die Kommunikation gegenüber den Anspruchsgruppen zukünftig aktiver und durchlässiger wird. In diesem Zusammenhang wertet sie das Bestreben positiv, ein Kommunikationskonzept auszuarbeiten.
Die Kommission stellt fest, dass im Amt für Mittelschulen und im Amt für Hochschulen die Aufgaben, Rollen und definiert sind und umgesetzt werden. Die beiden Themenbereiche weisen aber grundlegende Unterschiede auf. Der Mittelschulbereich pflegt flache Hierarchien, der Volksschulbereich ist nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben stark hierarchisch gegliedert. Da die Leitung des Amtes für Mittelschule per Gesetz die Aufsicht über die Kantonsschulen hat, ist die Kommission der Ansicht, dass diese Verantwortung stärker wahrgenommen werden muss. Im Volksschulbereich wertet die Kommission positiv, dass intensiv darauf geachtet wird, dass bei Neuanstellungen ein Sonderprivatauszug eingeholt wird. Dies ist nach Annahme der Pädophilen-Initiative Pflicht. Darum würde es die Kommission begrüssen, wenn diese Praxis auch auf den Mittelschulbereich ausgedehnt würde. Sie erachtet es darüber hinaus als angezeigt, dass die Regierung die Ausdehnung auf das gesamte Staatspersonal prüft. Mit grösstem Unverständnis nahm die Kommission zur Kenntnis, dass bei der Neueinstellung und Wiederwahl von Rektorinnen und Rektoren keine systematische Prüfung des Berufsausübungsverbots erfolgte.
Das Volksschul- und das Mittelschulgesetz definieren die Aufsichtsbereiche und Kompetenzen des Erziehungsrates. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der Erziehungsrat selber keiner Aufsicht untersteht, diese ist zukünftig verstärkt wahrzunehmen. Der Erziehungsrat seinerseits beaufsichtigt seine Kommissionen sowie die Mittelschulen und die Volksschulen. Die Staatswirtschaftliche Kommission erachtet es als dringlich, die pädagogischen Kommission verstärkt in die Arbeit des Erziehungsrates miteinzubeziehen und den fachlichen Austausch zu intensivieren. Am Beispiel des Fachs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) prüfte die Kommission die Aufsichtsstrukturen. Dabei stellt sie fest, dass die Aufsicht über das Fach «ERG Kirchen» und das Fach «ERG Schule» verschieden geregelt ist. Aufgrund der Kompetenzzuteilung kann das Fach «ERG Kirchen» nicht nach den Vorgaben des Volksschulgesetzes beaufsichtigt und die Schulqualität kann ebenfalls nicht überprüft werden. Hier erwartet die Kommission, dass die unbefriedigenden Aufsichtsstrukturen zwingend anzupassen sind.
Kommission ist zufrieden mit Datenschutz und Nachrichtendienst
Die Staatswirtschaftliche Kommission hat auch die Aufsicht über die kantonale Fachstelle für Datenschutz. Die Kommission zeigt sich zufrieden mit dem diesjährigen Bericht der Fachstelle. Die Fachstelle leistet im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gute und solide Arbeit. Erstmalig war die Kommission im Wahlprozess der Leiterin der Fachstelle für die Amtsdauer 2020/2024 beteiligt. Die Kommission unterstützte die Wahl durch die Regierung und die Genehmigung durch das Präsidium des Kantonsrates.
Neu nimmt die Staatswirtschaftliche Kommission die Oberaufsicht über die nachrichtendienstliche Tätigkeit wahr und prüfte den Bericht der Dienstaufsicht. Dabei hat sie einen guten Eindruck der Arbeit erhalten. Die Kommission würdigt die Fach- und Sachkenntnisse der Befragten positiv und setzt grosses Vertrauen in die zuständigen Mitarbeitenden.
Geschäftsbericht der Regierung unter die Lupe genommen
Eine weitere Aufgabe der Staatswirtschaftlichen Kommission ist die Prüfung des Ergebnisses des Regierungscontrollings, das Teil des Geschäftsberichts der Regierung ist. Die Kommission ist mit dem Rückblick der Regierung auf das Jahr 2019 zufrieden. Der neuste Geschäftsbericht wird im Vergleich zu den früheren Berichten positiver bewertet. Er ist inhaltlich gehaltvoller und die Schwerpunkte sind nachvollziehbarer. Zudem zeigt sich die Kommission erfreut über die neue Darstellung des Regierungscontrollings. Insbesondere die Begründungen bei Projekten mit zeitlichem Verzug sind aufschlussreich und verständlich.
Der Kantonsrat berät den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission in der Junisession. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 82.20.03 zu finden.