Wenn Geld gespart wird, indem Umweltvorschriften missachtet wurden, zieht der Kanton diese Einsparungen ein. Zudem werden Verursacher von Verstössen gegen die Umweltvorschriften im Kanton St.Gallen strafrechtlich verfolgt.
Umweltverschmutzungen werden häufig durch Unachtsamkeit ausgelöst, zum Beispiel, wenn wassergefährdende Flüssigkeiten beim Umschlagen überlaufen. Aber auch unsachgemässer Gülleaustrag oder fehlende Schutzmassnahmen, beispielsweise auf Baustellen, führen zu Umweltverschmutzungen. Baustellen verursachten im Jahr 2019 rund einen Drittel aller umweltrelevanten Schadenmeldungen. Störungsquelle waren fehlende Absetz- oder Neutralisationsbecken. Dadurch konnte Abwasser von der Baustelle in Gewässer fliesen. Bauherren sparen Kosten, wenn sie auf solche Anlagen verzichten. Die Rechnung bezahlt meistens die Umwelt.
Eine Belastung der Umwelt darf sich nicht lohnen. Unternehmen sollen sich auch keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Kosten sparen, weil sie Umweltvorschriften nicht einhalten. Der Kanton verfolgt Verursacher von Umweltverschmutzungen strafrechtlich. Diese erhalten in der Regel eine Busse. Zudem wird der Geldbetrag, der durch die Nichteinhaltung von Vorschriften erzielt wurde, eingezogen. Beim unsachgemässen Gülleaustrag ist es zusätzlich möglich, landwirtschaftliche Direktzahlungen zu kürzen.
Die Informations- und Präventionsarbeit des Kantons St.Gallen im Bereich Umweltschutz lohnt sich und wird fortgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die Kontrolle von Baustellen oder Informationsveranstaltungen für Landwirte. Der Kanton ist dabei auf eine konsequente Mithilfe der Gemeinden und Beobachtungen aus der Bevölkerung angewiesen.