Die Regierung der Amtsdauer 2020/2024 hat an ihrer konstituierenden Sitzung den bisherigen Verwaltungsrat der Spitalverbunde für die Dauer von 2020 bis 2024 wiedergewählt. Im Verwaltungsratspräsidium wird es 2023 aus Altersgründen zu einem vorzeitigen Personalwechsel kommen. Die Wahl bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Genehmigung durch den Kantonsrat. Der Genehmigungsbeschluss findet in der Junisession 2020 statt.
Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates der St.Galler Spitalverbunde der Amtsdauer 2016/2020 haben sich für die Amtsdauer 2020/2024 zur Wiederwahl zur Verfügung gestellt. Die Regierung hat die Wiederwahl am 5. Mai 2020 getätigt. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde soll der bisherige Verwaltungsrat auch in der nächsten Phase als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Die Regierung bekräftigt damit, dass ihr die Kontinuität im Verwaltungsrat in dieser Umbruchphase wichtig ist. Die Wahl des Verwaltungsrates als Gesamtorgan wird – mit Ausnahme des Vertreters des Gesundheitsdepartements – dem Kantonsrat in der Junisession 2020 zur Genehmigung vorgelegt.
Erneuerung im Verwaltungsratspräsidium auf März 2023
Der Mediziner Felix Sennhauser wurde in seiner Funktion als Verwaltungsratspräsident ebenfalls von der Regierung wiedergewählt. Die Wahl ist allerdings befristet, da Felix Sennhauser Ende März 2023 das 70. Altersjahr vollendet und gemäss gesetzlich vorgeschriebener Altersbeschränkung zu diesem Zeitpunkt aus dem Spitalverwaltungsrat ausscheiden wird. In den nächsten Monaten wird die Regierung in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat die Vorbereitungsarbeiten zur Erneuerung dieses Gremiums initiieren, damit rechtzeitig ein reibungsloser Übergang auf der strategischen Stufe sichergestellt werden kann.