Am 8. Juni 2020, kehren die Mittel- und die Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen vom Fernunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Die nach wie vor strengen Hygiene- und Verhaltensregeln lassen indessen noch keine vollständige Rückkehr «zur Normalität» zu. Auf das Schuljahr 2020/21 erwartet das Bildungsdepartement, dass der Bund die Voraussetzungen für uneingeschränkten Präsenzunterricht schafft und insbesondere die rigide Abstandsvorschrift zwischen den Schülerinnen und Schülern lockert. Ansonsten könnten die Lernziele nicht erreicht werden.
Vier Wochen nach der Volksschule darf ab dem 8. Juni 2020 auch an den Mittel- und Berufsfachschulen wieder Präsenzunterricht stattfinden. Die mehrwöchige Phase des Fernunterrichts ist damit weitgehend beendet. Vorgaben des Bundes knüpfen die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts jedoch an strikte Bedingungen. So haben die Schulen Schutzkonzepte auszuarbeiten, die sicherstellen, dass die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen eingehalten werden.
Abstandsregeln verunmöglichen oftmals volle Klassen
Die Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auf der Sekundarstufe II beruhen auf der Annahme, dass Jugendliche und junge Erwachsene im Vergleich zu Kindern und älteren Erwachsenen ein intensiveres Mobilitäts- und Kontaktverhalten und damit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko aufweisen. Aus diesem Grund gilt für die Schulen der Sekundarstufe II – anders als für die Volksschule – die Vorgabe, dass zwischen den Jugendlichen in den Unterrichtsräumen ein Abstand von zwei Metern einzuhalten ist. Mit diesen Abständen sind die Schulzimmer in vielen Fällen zu klein, um die ganze Stammklasse aufzunehmen. In diesen Fällen wird vorerst nur Unterricht in Halb- oder Teilklassen möglich sein.
Schullokale Umsetzung
Da die räumlichen Verhältnisse an den einzelnen Schulen unterschiedlich sind, obliegt es den Schulleitungen, die schullokale Ausgestaltung des Präsenzunterrichts und die Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern in der Zeit, in der diese bei Teilklassenunterricht am Unterricht nicht teilnehmen, festzulegen. Weisungen aus dem Bildungsdepartement und kantonale Rahmenschutzkonzepte für die beiden Schultypen geben die Leitlinien dafür. So wird beispielsweise festgelegt, dass bis zu den Sommerferien keine besonderen Unterrichtsveranstaltungen wie Schulreisen oder Klassenlager stattfinden dürfen. Für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Lernenden herrscht Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, soweit sie nicht zu einer besonders gefährdeten Personengruppe gehören. Lehrpersonen, die zu den besonders gefährdeten Personen gehören, unterrichten weiterhin im Fernunterricht.
Spezielle Regelung für Untergymnasium und 1. Klassen des Gymnasiums
Für die Klassen des Untergymnasiums und die 1. Klassen des Gymnasiums gelten spezielle Regelungen. Die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen stehen grundsätzlich noch im Volksschulalter. Deshalb gelten für sie die gleichen Abstandsregeln wie in der obligatorischen Volksschule. Dies hat zur Folge, dass auf dieser Stufe der Unterricht wieder im Normalbetrieb aufgenommen werden kann.
Ab Schuljahr 2020/21 muss wieder Normalität herrschen
Für die kurze Zeit bis zu den Sommerferien können sich die Schulen der Sekundarstufe II mit dem eingeschränkten Präsenzunterricht arrangieren, zumal in dieser Zeit oftmals besondere beziehungsweise abschliessende Aktivitäten anstehen. Grundsätzlich setzen die Lernziele aber uneingeschränkten Präsenzunterricht voraus. Solcher Unterricht muss im neuen Schuljahr unter allen Umständen wieder möglich sein, ansonsten die Schulqualität nachhaltig leiden würde. Das Bildungsdepartement setzt sich daher mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) mit Nachdruck dafür ein, dass auf August 2020 die strikten Abstandsregeln für Schulzimmer, die auch nicht zu den nun beschlossenen Lockerungen für gesellschaftliche Veranstaltungen passen, preisgegeben werden.
Weniger Lehrverträge
Unabhängig von der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Berufsfachschulen stellt das Amt für Berufsbildung fest, dass per Mitte Mai 2020 im Kanton St.Gallen rund 250 Lehrverträge weniger abgeschlossen waren als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vorjahr. Die Schulen und die Lehrbetriebe sind daher aufgerufen, jenen Jugendlichen, die nach wie vor eine Lehrstelle für dieses Jahr suchen, das Schnuppern zu ermöglichen. Freie Lehrstellen für diesen Sommer sind unter www.berufsberatung.ch/lena abrufbar.