Das St.Galler Gesundheitsdepartement hat entschieden, ab dem 11. Mai die bisherigen Einschränkungen für die Besuche in Alters- und Pflegeheimen zu lockern. Neu ist ein Besuch der Bewohnerinnen und Bewohner für Angehörige wieder möglich. Um ihren Schutz weiterhin gewährleisten zu können, sind besondere Massnahmen bis auf weiteres notwendig. In den Spitälern und Kliniken wird das Besuchsverbot bis zum 8. Juni 2020 verlängert.
Die Einschränkungen des Besuchsrechtes in Alters- und Pflegeheimen waren notwendig, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor dem Coronavirus zu schützen. Sie haben von den Heimbewohnerinnen und -bewohnern sowie ihren Angehörigen viel abverlangt, weil soziale Kontakte für den Menschen und sein Wohlbefinden bedeutend sind. Die Bewohnerinnen und Bewohner gehören zu den besonders gefährdeten Personen. Deshalb müssen die Lockerungen für die Besuche mit klar definierten flankierenden Schutzmassnahmen begleitet werden. Erlaubt sind Besuche beispielsweise im Freien, in Besucherboxen oder in separaten, speziell dafür eingerichteten Besucherräumen. Die Empfehlungen des BAG zu Hygiene und sozialer Distanz müssen aber eingehalten werden.
Besuche müssen angemeldet werden
Damit die Vorgaben des BAG eingehalten werden können, müssen die Angehörigen ihren Besuch bei der Heimleitung anmelden. Der Besuch ist zum angegebenen Zeitpunkt terminiert. So wird vermieden, dass sich zu viele Besucherinnen und Besucher gleichzeitig in einem Heim aufhalten. Auf Geschenke sollte ebenfalls verzichtet werden und Kinder sollten wo möglich weiterhin Besuche vermeiden.
Um zu verhindern, dass das Coronavirus in ein Heim eingeschleppt wird, werden die Besucherinnen und Besucher auch zu ihrem Gesundheitszustand befragt. Bei Symptomen wie Husten, Niesen oder Halsschmerzen dürfen sie das Heim nicht betreten. Die Lockerungen gelten auch für Institutionen für Menschen mit Behinderung. Tagesstrukturangebote wie Werkstätten oder Tagesstätten müssen wie vom BAG vorgegeben ebenfalls ein Schutzkonzept bereit haben und umsetzen.
Lockerungen bei Spitälern im Juni
In den St.Galler Spitälern und Kliniken wird das Besuchsverbot bis zum 8. Juni 2020 verlängert. Eine Lockerung soll dann möglich sein. Weiterhin können aber Personen in begründeten Einzelfällen besucht werden, beispielsweise unterstützungsbedürftige Personen, Kinder oder Personen in einer palliativen Situation.
Die neue Besuchsregelung in Heimen und Spitälern gilt für eine Übergangsphase. Ihre Dauer ist von der Entwicklung der Fall- und Hospitalisationszahlen nach dem 11. Mai 2020 abhängig.