Rund 1'000 Polizeieinsätze im häuslichen Bereich, davon in 467 Fällen bei Familien mit Kindern, in rund 40 Prozent der Fälle mit Gewalttätigkeiten: Dies sind die wesentlichen Eckdaten der Jahresstatistik 2019 der Koordinationsstelle Häusliche Gewalt. Die Zahlen liegen weitgehend auf gleichem Niveau wie in den Vorjahren. Erfreulich ist, dass auch nach dem Aufruf «Bleiben Sie zuhause» kein Anstieg der Vorfälle zu verzeichnen ist.
Im Jahr 2019 musste die Polizei 1044 Mal zu Familien ausrücken. 511 dieser Einsätze erfolgten aufgrund eskalierender Konflikte, die verbal mit Beleidigungen, Anschreien und leichter psychischer Gewalt begonnen hatten. In 128 Fällen waren gegenseitige Tätlichkeiten Grund, die Polizei zu involvieren und bei 405 Interventionen musste die Polizei gegen die Gewalttat eines Familienmitglieds vorgehen. Von diesen 405 Fällen handelte es sich 129 Mal um Gewalt gegenüber getrennten oder geschiedenen Partnerinnen oder Partnern; 40 Fälle betrafen Stalking.
Seit mehreren Jahren werden Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt, um aufzuzeigen, dass häusliche Gewalt nicht toleriert wird. Die Polizei, das Frauenhaus, die Opferhilfe und die Beratungsstelle für gewaltausübende Personen unterstützen Betroffene dabei, die Gewalt zu stoppen.
Keine wesentliche Veränderung während Corona-Krise
Aufgrund der Erfahrungen von Ländern, in denen weitgehende Ausgangssperren angeordnet worden waren, musste auch in der Schweiz befürchtet werden, dass die Zahlen der Vorfälle und Gewalttätigkeiten im häuslichen Bereich während der Corona-Krise ansteigen würden. Um Betroffene darauf aufmerksam zu machen, wo sie Hilfe erhalten, hat die Task-Force Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen das Plakat «Hilfe bei Spannungen zuhause» zum schweizweiten Aushang lanciert. Die bisherigen Erfahrungen von Polizei und Opferhilfestellen zeigen erfreulicherweise, dass keine wesentlichen Veränderungen gegenüber den Vorjahreszahlen festzustellen sind.
Erweitertes Instrumentarium ab 1. Juli 2020
In der Februarsession 2020 hat der Kantonsrat den XIII. Nachtrag zum Polizeigesetz verabschiedet, ab 1. Juli 2020 wird dieser angewendet. Mit dem Nachtrag wird das Instrumentarium zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt um einige wichtige Elemente erweitert. Dazu gehören neu Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbote, die zusätzlich zur bereits bisher möglichen Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung verfügt werden können. Diese Massnahmen können künftig auch bei Stalking angewendet werden. Parallel dazu sind im Bundesrecht ebenfalls ab 1. Juli 2020 zusätzliche Regelungen zum besseren Schutz von häuslicher Gewalt und Stalking vorgesehen.