Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 20.04.2020 07:54 im Bereich Allgemein

Der Kantonsrat beauftragte mit dem Beschluss über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» die Regierung, eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Transparenz bei den Behördenlöhnen verbessert. Die Gemeinden sollen dadurch verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördenmitglieder zu veröffentlichen. Das Stimmvolk lehnte die Einheitsinitiative am 9. Februar 2020 knapp ab. Vor diesem Hintergrund hält die Regierung an der Vernehmlassungsvorlage fest und verabschiedet den II. Nachtrag zum Gemeindegesetz zuhanden des Kantonsrates.

In der Septembersession 2019 lehnte der Kantonsrat die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» ohne Gegenvorschlag ab. Er beauftragte jedoch die Regierung, eine Vorlage zu unterbreiten. Mit dieser sollen die Gemeinden verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördemitglieder jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen. Die Regierung kommt diesem Auftrag mit dem II. Nachtrag zum Gemeindegesetz nach.

Konkret sollen Löhne, Zulagen, Sitzungs- und Taggelder sowie Spesen der Behörden veröffentlicht werden. Es würden auch Entgelte publiziert, die mit dem Behördenamt zusammenhängen, jedoch durch Dritte ausbezahlt werden, beispielsweise Entschädigungen durch Einsitz in Gremien von Zweckverbänden und Aktiengesellschaften. Im Gemeindegesetz ist neu festgehalten, dass Gemeinden verpflichtet sind, die kommunalen Behördenlöhne auszuweisen. Damit will die Regierung dem Anliegen der Öffentlichkeit an eine transparente Berichterstattung Rechnung tragen.

Transparenz besteht schon heute

Die Transparenz bei der Besoldung von Behördemitgliedern ist heute über das Öffentlichkeitsprinzip (Art. 60 Abs. 1 der Kantonsverfassung) und das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) sichergestellt. Um Zugang zu den Angaben zu erhalten, muss ein Gesuch gestellt werden. Die von der Regierung erarbeitete gesetzliche Grundlage macht es Bürgerinnen und Bürgern leichter, diese Informationen zu erhalten. Auch für die Gemeinden soll die Umsetzung einfach sein. Als Publikationsmittel nennt das Gesetz den Geschäftsbericht des abgelaufenen Rechnungsjahrs. Es sind aber auch andere Veröffentlichungsformen möglich, wie zum Beispiel das amtliche Publikationsorgan oder ein Mitteilungsblatt.

Vernehmlassung zeigt unterschiedliche Beurteilungen

In der Vernehmlassung zeigten sich sehr verschiedene Haltungen zu den vorgeschlagenen Bestimmungen. In rund der Hälfte der Stellungnahmen stiess die Vorlage auf Zustimmung, in der anderen Hälfte auf Ablehnung. Insbesondere wurden die in der Vorlage festgehaltene Regelmässigkeit sowie der persönliche und sachliche Detaillierungsgrad der Publikation der Besoldungen kritisiert. Allerdings hält es die Regierung für eine kontinuierliche, transparente und umfassende Information sachlich angebracht, nicht von diesen Vorgaben abzuweichen. Auch erachtet sie eine nachträgliche Abschwächung der Vorlage als fragwürdig, da die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 mit 53,05 Prozent Nein-Stimmen nur knapp abgelehnt wurde und die Vernehmlassungsvorlage zum II. Nachtrag zum Gemeindegesetz zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war. Die Regierung hält an der Vorlage fest und verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrates.

Die Vorlage ist unter der Geschäftsnummer 22.20.05 im Ratsinformationssystem abrufbar.