Am Ostersamstag musste auf einem Hof bei Buchs ein Pferd eingeschläfert werden. Das Tier war aufgrund mangelhafter Ernährung stark geschwächt. Ein zweites Pferd wurde vorsorglich beschlagnahmt. Gegen den Tierhalter ist eine Strafuntersuchung wegen Tierquälerei eingeleitet worden.
Die St.Galler Kantonspolizei rückte aufgrund einer Meldung zum Bauernhof aus und zog in der Folge den Veterinärdienst und einen lokalen Tierarzt zu. Eines der beiden Pferde war stark abgemagert und musste vor Ort eingeschläfert werden. Der Veterinärdienst beschlagnahmte das zweite Pferd vorsorglich und liess es abtransportieren. Grund dafür war der schlechte Nährzustand des Tieres und die Tatsache, dass keine Futtervorräte vorhanden waren. Gegen den Tierhalter ist eine Strafuntersuchung wegen Tierquälerei eingeleitet worden. Zudem wird ein Tierhalteverbot verfügt.
Erste Untersuchung bereits im Januar
Bereits Ende Januar hatte der Veterinärdienst den Hof kontrolliert, nachdem eine anonyme Meldung zur Hundehaltung eingegangen war. Bei der Kontrolle untersuchte der Veterinärdienst auch die Pferdehaltung und stellte bauliche Mängel am Stall sowie bei der Haltung der Pferde fest. Die Pferde hatten zum damaligen Zeitpunkt genügend Futter, Wasser und Stroh. Zudem waren auch die Stroh- und Heuvorräte ausreichend. Der Veterinärdienst verfügte eine Korrektur der Mängel. Es bestanden keine Anhaltspunkte, dass sich der Zustand der Pferde innert kurzer Zeit massiv verschlechtern könnte. Eine Nachkontrolle war geplant. Wie in solchen Fällen üblich, finden diese innerhalb von drei bis vier Monaten nach der Verfügung statt.
Amt will Meldeprozess überprüfen
Eine Meldung zur Pferdehaltung im Fall von Buchs ging zwar im Herbst beim örtlichen Tierschutzverein ein, diese ist aber nicht bis zum Veterinärdienst gelangt. Weshalb diese Information nicht ans Amt gelangte, will das Amt jetzt zusammen mit dem Tierschutzverein so schnell wie möglich klären. Ziel muss es sein, dass Meldungen von Tierleiden schnell und umfassend an das Amt gelangen, damit es die Tierhalterinnen und Tierhalter kontrollieren und nötigenfalls durchgreifen kann.
Dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen war der Tierhalter bis jetzt bekannt, weil es Probleme bei der Hundehaltung gab und es zu verschiedenen Beissvorfällen mit andern Hunden gekommen war. Probleme gab es auch mit der Registrierung der Hunde. Daraus resultierten eine Strafanzeige und eine Verurteilung. Am Ostersamstag konnten bezüglich der Hundehaltung jedoch keine Tierschutzmängel festgestellt werden. Weitere Kontrollen der Tierhaltung sind vorgesehen.