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Publiziert am 03.04.2020 10:25 im Bereich Allgemein
Coronavirus

Die Regierung des Kantons St.Gallen will mit einem Unterstützungsprogramm für Härtefälle im Umfang von 45 Millionen Franken sicherstellen, dass die KMU über ausreichend Liquidität zur Überbrückung der Coronakrise verfügen. Jetzt steht fest: Über ein Dutzend Banken beteiligen sich am Programm. Somit können im Laufe der nächsten Woche Betreiberinnen und Betreiber von KMU ihre Anträge einreichen.

Die Regierung hat das Unterstützungsprogramm des Bundes mit einem kantonalen Unterstützungsprogramm im Umfang von 45 Millionen Franken ergänzt. Dieses umfasst mehrere Elemente, wobei der Grossteil der bereitgestellten Summe für weitere Liquiditätshilfen bei Härtefällen in KMU vorgesehen ist. So können KMU mit Sitz im Kanton St.Gallen in Ergänzung zu den Bundeskrediten zusätzliche Kredite bis 250'000 Franken beantragen. Voraussetzung ist, dass das Bundesprogramm vollständig ausgeschöpft ist. 

Banken wollen kantonales Programm einsetzen

An ihrer letzten Sitzung hatte die Regierung das Paket «Liquiditätshilfen» zur Anhörung bei den Banken im Kanton verabschiedet. Die Rückmeldungen der Banken sind positiv ausgefallen. Folgende Banken haben erklärt, das Programm des Kantons zugunsten ihrer Kunden einzusetzen. 

- St.Galler Kantonalbank 

- Acrevis Bank 

- Alpha Rheintal Bank 

- Bank CIC

- Bank Cler 

- Bank in Zuzwil 

- Bank Linth 

- Clientis Banken (Oberuzwil, Thur, Toggenburg, Biene Bank im Rheintal)  

- Credit Suisse

- Hypo Vorarlberg (NL St. Gallen)

- Migros Bank

- Raiffeisenbanken

- UBS

- Valiant Bank AG 

- WIR Bank Genossenschaft 

Neben den beteiligten Banken erfolgt die Abwicklung des Programms über das Finanzdepartement und die bewährten Abläufe der BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU. Die Regierung wird die massgebliche Verordnung morgen Samstag beraten. Nach Bereinigung der technischen Grundlagen kann das Programm im Laufe der nächsten Woche starten. 

Kantonsrat berät Vorlage im Mai

Die Beratungen zur Vorlage, mit der die Verordnung in ein Gesetz überführt werden soll, sind in der vorberatenden Kommission im April vorgesehen. Die Beratung im Kantonsrat erfolgt in der Aufräumsession im Mai. Dann wird auch der Änderung des Kantonsratsbeschlusses beraten, der die Zuweisung einer Summe des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank an das besondere Eigenkapital vorsieht. 

Die Regierung sieht vor, den Verwendungszweck des besonderen Eigenkapitals auf die Bewältigung der Coronakrise auszudehnen. Ausserdem soll die Sonderausschüttung der Schweizerischen Nationalbank für das Jahr 2019 im Umfang von 80 Millionen Franken dem besonderen Eigenkapital zugewiesen werden.

Regierung begrüsst Bundesprogramm

Das Unterstützungsprogramm des Kantons ergänzt jenes des Bundesrates. Dieser hatte ein Massnahmenpaket in der Höhe von 40 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Ziel der Bundesmassnahmen ist es, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Die Regierung beurteilt das Bundesprogramm im Grundsatz als nötig wie auch wirksam und begrüsst es ausdrücklich. 

Ergänzung des Bundesprogramms notwendig

Nach der Durchsicht der Verordnungstexte des Bundes hat sich bestätigt, dass das kantonale Unterstützungsprogramm notwendig ist. Vor allem im Bereich von Start-Ups braucht es Ergänzungen. Des Weiteren zeigt eine repräsentative Umfrage der Industrie- und Handelskammern St.Gallen-Appenzell und Thurgau, dass über 50 Prozent der Unternehmen mit Liquiditätsproblemen rechnen. Die Verstärkung der bundesseitigen Liquiditätsmassnahmen dürfte somit zielgerichtet wirken.