Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen, die aufgrund der Coronakrise Liquiditätsengpässe haben, können ab morgen Mittwoch zusätzliche Kredite zu günstigen Konditionen beantragen. Das finanzielle Unterstützungsprogramm der Regierung des Kantons St.Gallen ergänzt das Bundesprogramm. Die Regierung hat die einschlägige Verordnung am letzten Samstag an einer ausserordentlichen Sitzung erlassen.
Möglich sind Kreditanträge im Rahmen des St.Galler Unterstützungsprogramms für KMU mit bis zu 5 Millionen Franken Umsatz. Diese Unternehmen können einen zusätzlichen Kreditbetrag von maximal 250'000 Franken erhalten. Diese Kredite sichert der Kanton zu 90 Prozent ab. Die Banken tragen 10 Prozent des Ausfallrisikos. Der Zinssatz für die Kredite liegt bei 1,25 Prozent. Die Laufzeit der Verträge beträgt fünf Jahre.
Für die besonderen Finanzierungsbedürfnisse von Start-Up-Unternehmen hat der Kanton eine separate Vereinbarung mit der St.Galler Kantonalbank geschlossen. Start-Up-Unternehmen haben meist relativ kleine Umsatzzahlen, so dass für die Festlegung des maximalen Kreditbetrages eine Sonderlösung gerechtfertigt ist.
Die Regierung sieht eine maximale Garantiesumme von vorerst 45 Millionen Franken vor.
Einfacher Ablauf
Der Ablauf ist einfach gestaltet und erfolgt auf elektronischem Weg: Der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin füllt das entsprechende Formular aus. Dieses ist ab morgen Mittwoch auf der Webseite www.sg.ch/coronavirus unter «Betriebe» aufgeschaltet. Insbesondere muss ein Unternehmen den Nachweis erbringen, dass es das Bundesprogramm bereits voll ausgeschöpft hat. Das Unternehmen übermittelt das Formular mit ergänzenden Angaben an die Bank. Die Bank führt anschliessend eine Qualitätskontrolle und eine Kreditprüfung durch. Die Bank leitet diese Informationen an den Kanton weiter. Der Kanton wiederum prüft in der Folge die Unterlagen und leitet diese an die BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU weiter. Dort wird der Bürgschaftsvertrag unterzeichnet und der Bank zugestellt. Danach kann der Kreditvertrag unterzeichnet werden.
Rasches Handeln und enge Abstimmung
Unmittelbar nach Anordnung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat hat die St.Galler Regierung den Kontakt mit der Bankenvereinigung geknüpft und das entsprechende Programm aufgegleist. Für die Regierung waren bei der Entwicklung vier Ziele massgebend: Erstens muss das Programm rasch wirken, was zur Folge hat, dass bestehende Instrumente eingesetzt und angepasst werden. Zweitens verstärkt das Programm die Massnahmen des Bundes und ist in diesem Sinne subsidiär. Drittens soll es administrativ einfach sein. Viertens soll es zielgerichtet wirken, indem Härtefälle aufgefangen werden. Wie eine Umfrage der Industrie- und Handelskammern St.Gallen-Appenzell und Thurgau zeigt, ist der Liquiditätsbedarf der Unternehmen erheblich. Auch die ersten Erfahrungen mit dem Bundesprogramm unterstreichen dies.