Wer brieflich wählen möchte, aber aufgrund der aktuellen Situation den Gang zum Briefkasten nicht antreten kann oder will, hat die Möglichkeit, sich an die regionalen Unterstützungsdienste zu wenden. Die Gemeinden und die politischen Parteien werden gebeten, vom Einsammeln brieflicher Stimmabgaben abzusehen.
Am 19. März 2020 hat die Regierung des Kantons St.Gallen verschiedene Massnahmen beschlossen, um die ordnungsgemässe Durchführung des Urnengangs vom 19. April 2020 sicherzustellen und die Mitglieder der Stimmbüros vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Dazu gehört auch ein Verzicht auf die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe an der Urne.
Es gibt aber Personen, die ihre schriftliche Stimmabgabe nicht selber vornehmen können oder wollen, etwa weil sie zu einer Risikogruppe gehören und den Gang zum Briefkasten nicht antreten wollen. Die Staatskanzlei bittet jene Personen, sich Hilfe für die Stimmabgabe zu organisieren. Hilfsangebote findet man im Internet unter www.sg.ch/coronavirus unter «Freiwillige Hilfe».
Die Staatskanzlei bittet jedoch die Gemeinden und die politischen Parteien, vom Einsammeln von brieflichen Stimmabgaben abzusehen. Dies deshalb, weil das aktive Abholen von Stimmcouverts unter Art. 282bis des Strafgesetzbuches fallen könnte, welcher das planmässige Sammeln von Wahl- oder Stimmzetteln unter Strafe stellt.