Das trockene Wetter der vergangenen Wochen führt in Teilen des Kantons St.Gallen zu einer erheblichen Waldbrandgefahr. So haben die Gemeinden im Sarganserland-Werdenberg bereits ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Auch im Rheintal, dem Toggenburg und im Linthgebiet ist die Waldbrandgefahr erheblich. Der kantonale Führungsstab bittet die Bevölkerung, auf Feuermachen im Freien zu verzichten.
Das Wetter dürfte auch bis Ende April eher trocken bleiben. Die Waldbrandgefahr dürfte sich deshalb in den kommenden Tagen weiter verschärfen. Aktuelle Informationen zur Trockenheit findet man auf der Webseite www.sg.ch/trockenheit.
Ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bereits erlassen haben die Gemeinden:
- Walenstadt
- Quarten
- Flums
- Mels
- Vilters-Wangs
- Sargans
- Bad-Ragaz
- Pfäfers
- Amden
- Weesen
- Buchs
- Gams
- Grabs
- Sennwald
- Sevelen
- Wartau
In diesen Gemeinden ist jegliches Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten. Zur Waldesnähe zählen die ersten 200 Meter ab der Waldgrenze. Verboten sind in diesen Perimetern auch das Grillen mit Holz und Holzkohle, das Abfeuern von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist ebenso verboten und aus ökologischen Gründen auch in normalen Zeiten nicht angebracht.
Wer unsicher ist, ob weitere Situationen unter das Verbot fallen, verzichtet besser. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.
In den anderen Gemeinden ist die Waldbrandgefahr entweder erheblich oder mässig. Hier bittet der kantonale Führungsstab die Bevölkerung, wenn möglich auf das Entfachen von Feuer im Freien zu verzichten.
Wer trotzdem ein Feuer macht, muss folgende Punkte beachten:
- Nur in bebauten Feuerstellen ein Feuer entfachen
- Feuer unter Kontrolle halten
- Feuer vor dem Verlassen vollständig mit Wasser löschen
- Bei starkem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- In Gemeinden mit einem Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe ist das Feuerverbot strikte einzuhalten.
Grundsätzlich ist im Umgang mit Feuer und Feuerwerk grosse Vorsicht geboten. Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalte-Verordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuer hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Wiederhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet. Die Gemeinden können Auskunft erteilen und Bewilligungen ausstellen.
Der Kanton und die Gemeinden verfolgen die Lage fortlaufend und werden bei Bedarf weitere Verschärfungen erlassen.